Was sind die Aufgabengebiete des BAES?
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit wurde als Behörde durch das GESG gegründet. Die wesentlichen Aufgaben sind die Zulassung und Zertifizierung sowie Kontrolle und Überwachung der Inverkehrbringung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln gemäß Saatgutgesetz, Pflanzgutgesetz, Sortenschutzgesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz , Pflanzenschutzgesetz, Futtermittelgesetz, Düngemittelgesetz und Vermarktungsnormengesetz, sowie die Überwachung von Prüfstellen gemäß § 52 Chemikaliengesetz und geltende Rechtsgrundlagen zur illegalen Fischerei. Hierbei kommt dem BAES die Rolle des Risikomanagers zu. Das bedeutet, dass Sachverhalte aus den genannten Materien (siehe Gesetze) auf Basis wissenschaftlicher Gutachten zum Schutz von Mensch, Tier und Pflanze beurteilt und behördlichen Entscheidungen zugeführt werden. Die Entscheidungsfindung erfolgt objektiv und unabhängig.
Fachmeldungen
- 17Januar2025
"Werwolfsyndrom": Bisher keine Meldungen bezüglich Kauartikeln für Hunde
Dem BAES liegen bezüglich verschiedener neurologischer Symptome bei Hunden in vermutetem Zusammenhang mit bestimmten Kauartikeln aus Rinderhaut bisher keine Meldungen in Österreich vor.
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- 09Januar2025
Neue EU-Verordnungen über Vermarktungsnormen mit 1.1.2025 in Kraft inklusive Neuerungen gegen Lebensmittelverschwendung
Für Obst und Gemüse sowie Bananen gelten seit 1.1.2025 neue vereinfachte Regelungen für die Vermarktungsnormen. Die Änderungen betreffen insbesondere die bessere Verbraucherinformation, die Verringerung der Lebensmittelverschwendung und die Anpassungen an die UNECE-Normen.
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- 10Dezember2024
Pflanzenschutzmittel: Anbauzeitpunkt bestimmt Indikation
Das Bundesamt informiert Pflanzenbauberater:innen zu geänderten Anbauweisen betreffend des Herbstanbaus, die neue Fragen betreffend der Indikation von Pflanzenschutzmitteln nach sich ziehen: Es gibt fachlich und rechtlich keine Einwände, dass Pflanzenschutzmittel für die Anwendung in Wintergetreide auch bei Sommergetreide verwendet werden dürfen, wenn diese im Herbst ausgesät werden.
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- 19September2024
Information zu Futtermittelsicherheit in Hochwassergebieten
Aufgrund der aktuellen Hochwasser-Situation informiert das BAES in Abstimmung mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, AGES, zur Futtermittelsicherheit in Hochwassergebieten.
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- 10September2024
Veröffentlichung der harmonisierten Risikoindikatoren gemäß Richtlinie (EU) 2019/782
Die harmonisierten Risikoindikatoren sollen Trends bei der Reduzierung der Risiken aufgrund der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowohl in der integrierten, als auch in der biologischen Landwirtschaft darstellen.
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- 02August2024
Pflanzen sind keine Urlaubsmitbringsel! Helfen Sie mit, keine gefährlichen Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge einzuschleppen
Reisende sollen sich bestenfalls vor dem Urlaub beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst beziehungsweise vor der Rückkehr nach Österreich oder in die EU informieren, bevor sie ein pflanzliches Urlaubssouvenir mit nach Hause nehmen. Es gelten strenge pflanzengesundheitliche Bestimmungen bei der Einfuhr von lebenden Pflanzen und Samen sowie frischen pflanzlichen Erzeugnissen wie beispielsweise Schnittblumen, Gemüse und Obst.
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- 25Juli2024
Pflanzenschutzmittel: Neuerungen für Antragsteller bei den eServices
Das BAES bietet Antragstellern mit den eServices die Möglichkeit, die Kommunikation bei Zulassungs-, Änderungs- und Erneuerungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln sowie bei Wirkstoffgenehmigungen und –Erneuerungen zu vereinfachen.
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- 19Juli2024
Saatgut: Ergänzungen bei Untersuchung der Gentechnikfreiheit
Im Bereich "Gentechnikfreiheit bei Saatgut" wurden technische Details zu alternativen Screening-Elementen zur Sicherung vor Verunreinigungen des Saatgutes mit GVO (Gentechnisch veränderten Organismen) ergänzt.
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- 17Juli2024
Düngemittel: Zulassungen gemäß § 9a Düngemittelgesetz 1994 gelten noch bis 1. Jänner 2025
Das novellierte Düngemittelgesetz 2021 (DMG 2021) ist seit 1.10.2021 in Kraft und enthält unter anderem eine Regelung zur Befristung von Zulassungen. Unbefristet zugelassene Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel dürfen nur mehr bis 1. Jänner 2025 in Verkehr gebracht werden bzw. bedürfen diese eines neuerlichen Antrages auf Zulassung.
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- 15Juli2024
BAES zu Rechnungshof-Bericht: Pflanzenschutzmittel sind in Österreich umfassend geprüft und sicher
Die strikte Trennung der wissenschaftlichen Risikobewertung und des rechtlichen Risikomanagements garantiert, dass einerseits der Landwirtschaft wirksame Mittel zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen zur Verfügung stehen, andererseits die Sicherheit der Lebensmittel und der Schutz der Umwelt gewährleistet ist.
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