Was sind die Aufgabengebiete des BAES?
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit wurde als Behörde durch das GESG gegründet. Die wesentlichen Aufgaben sind die Zulassung und Zertifizierung sowie Kontrolle und Überwachung der Inverkehrbringung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln gemäß Saatgutgesetz, Pflanzgutgesetz, Sortenschutzgesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz , Pflanzenschutzgesetz, Futtermittelgesetz, Düngemittelgesetz und Vermarktungsnormengesetz, sowie die Überwachung von Prüfstellen gemäß § 52 Chemikaliengesetz und geltende Rechtsgrundlagen zur illegalen Fischerei. Hierbei kommt dem BAES die Rolle des Risikomanagers zu. Das bedeutet, dass Sachverhalte aus den genannten Materien (siehe Gesetze) auf Basis wissenschaftlicher Gutachten zum Schutz von Mensch, Tier und Pflanze beurteilt und behördlichen Entscheidungen zugeführt werden. Die Entscheidungsfindung erfolgt objektiv und unabhängig.
Fachmeldungen
- 12Februar2025
Vermarktungsnormen: Autorisierung von Unternehmen im Rahmen der Konformitätskontrollen bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) kann als zuständige Behörde Unternehmen die Ermächtigung zur eigenständigen Durchführung von Konformitätskontrollen bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse erteilen.
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- 27Januar2025
Pflanzenschutzmittel: Wirkstoff- und Mengenmeldung für das Berichtsjahr 2024
Für die Meldung von Pflanzenschutzmittelwirkstoff und Mengen wurden die zur Verfügung stehenden Formulare überarbeitet und mit den Zulassungsdaten des Berichtsjahres 2024 aktualisiert.
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- 21Januar2025
Gentechnikfreiheit bei Saatgut: Neuer Monitoring-Bericht und neue Untersuchungsanforderungen
Die Untersuchungsanforderungen an Saatgut hinsichtlich neuer gv-Events wurden angepasst. In der Saatgutproduktion 2025 eingesetzte Mais-Elternpartien und die daraus produzierten Saatgutpartien müssen entsprechend den auf der Website des Bundesamtes für Ernährungssicherheit angeführten Bestimmungen untersucht worden sein. Der neue GVO-Monitoringbericht zur Vermeidung von GVO-Verunreinigungen in der österreichischen Saatgutproduktion ist veröffentlicht.
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- 17Januar2025
"Werwolfsyndrom": Bisher keine Meldungen bezüglich Kauartikeln für Hunde
Dem BAES liegen bezüglich verschiedener neurologischer Symptome bei Hunden in vermutetem Zusammenhang mit bestimmten Kauartikeln aus Rinderhaut bisher keine Meldungen in Österreich vor.
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- 09Januar2025
Neue EU-Verordnungen über Vermarktungsnormen mit 1.1.2025 in Kraft inklusive Neuerungen gegen Lebensmittelverschwendung
Für Obst und Gemüse sowie Bananen gelten seit 1.1.2025 neue vereinfachte Regelungen für die Vermarktungsnormen. Die Änderungen betreffen insbesondere die bessere Verbraucherinformation, die Verringerung der Lebensmittelverschwendung und die Anpassungen an die UNECE-Normen.
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- 10Dezember2024
Pflanzenschutzmittel: Anbauzeitpunkt bestimmt Indikation
Das Bundesamt informiert Pflanzenbauberater:innen zu geänderten Anbauweisen betreffend des Herbstanbaus, die neue Fragen betreffend der Indikation von Pflanzenschutzmitteln nach sich ziehen: Es gibt fachlich und rechtlich keine Einwände, dass Pflanzenschutzmittel für die Anwendung in Wintergetreide auch bei Sommergetreide verwendet werden dürfen, wenn diese im Herbst ausgesät werden.
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- 19September2024
Information zu Futtermittelsicherheit in Hochwassergebieten
Aufgrund der aktuellen Hochwasser-Situation informiert das BAES in Abstimmung mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, AGES, zur Futtermittelsicherheit in Hochwassergebieten.
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- 10September2024
Veröffentlichung der harmonisierten Risikoindikatoren gemäß Richtlinie (EU) 2019/782
Die harmonisierten Risikoindikatoren sollen Trends bei der Reduzierung der Risiken aufgrund der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowohl in der integrierten, als auch in der biologischen Landwirtschaft darstellen.
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- 02August2024
Pflanzen sind keine Urlaubsmitbringsel! Helfen Sie mit, keine gefährlichen Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge einzuschleppen
Reisende sollen sich bestenfalls vor dem Urlaub beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst beziehungsweise vor der Rückkehr nach Österreich oder in die EU informieren, bevor sie ein pflanzliches Urlaubssouvenir mit nach Hause nehmen. Es gelten strenge pflanzengesundheitliche Bestimmungen bei der Einfuhr von lebenden Pflanzen und Samen sowie frischen pflanzlichen Erzeugnissen wie beispielsweise Schnittblumen, Gemüse und Obst.
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- 25Juli2024
Pflanzenschutzmittel: Neuerungen für Antragsteller bei den eServices
Das BAES bietet Antragstellern mit den eServices die Möglichkeit, die Kommunikation bei Zulassungs-, Änderungs- und Erneuerungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln sowie bei Wirkstoffgenehmigungen und –Erneuerungen zu vereinfachen.
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