Pflanzenschutzmittel unterliegen einer Reihe von Überwachungsmaßnahmen durch verschiedene Behörden auf Bundes- und Landesebene. Die Kontrolle des In-Verkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln liegt in der Kompetenz des Bundes und wird auf Basis des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 i.d.g.F. vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) wahrgenommen. Die Kontrolle der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln beim Anwender liegt in der Zuständigkeit der Länder und wird durch neun, zum Teil unterschiedliche, Landesgesetze geregelt.

Unter dem Begriff „In-Verkehrbringen“ wird nicht nur das Verkaufen von Pflanzenschutzmitteln sondern auch das Lagern, Werben und sonstige Überlassen verstanden. Im Zuge der Kontrollen des Pflanzenschutzmittelhandels wird geprüft, ob die angebotenen Pflanzenschutzmittel zugelassen und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Im Rahmen der Kontrollen werden von den Kontrollorganen auch Proben zur weitergehenden Analyse der Zusammensetzung im AGES-Kompetenzzentrum für Rückstandsanalytik gezogen. Bei groben Verstößen gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes wird die nicht ordnungsgemäße Ware sichergestellt und vorläufig beschlagnahmt.

In einem jährlich erstellten Kontrollplan werden die Anzahl der im Folgejahr gemäß einem risikobasierten Stichprobenplan zu kontrollierenden Betriebe festgelegt. Zudem werden im Zuge der Nachkontrollen jene Betriebe, die im Vorjahr Gegenstand einer Beanstandung bzw. Anzeige waren, planmäßig kontrolliert sowie verdachtsbasierte Kontrollen vorgenommen.

Gemäß Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG hat jeder Mitgliedstaat jährlich einen Bericht über die amtlichen Kontrollmaßnamen im Bereich der In-Verkehrbringung und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an die Kommission zu übermitteln. Die jährlichen Berichte Österreichs sind im Mehrjährigen Nationale Kontrollplan, sowie auf der Homepage der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich.

Kontrollplanung

Der Jahresplan der Kontrolle legt die Anzahl der Probenahmen und/oder Konformitätsüberprüfungen sowie die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe und die durchzuführenden Betriebskontrollen fest. Mit den Planzahlen werden Stichproben festgelegt sowie Nachkontrollen aufgrund der Verstöße aus Vorperioden und Kapazitäten für anlassbezogene Aktivitäten berücksichtigt.

Die angeführten Planzahlen hinsichtlich der Probenahmen und/oder Konformitätsüberprüfungen sowie der zu kontrollierenden Betriebe und die durchzuführenden Betriebskontrollen als auch der Umsetzung des Prüfplanes wurden in Ab- und Zustimmung mit den betroffenen Organisationseinheiten festgelegt, sodass von einer planbaren Ressourcenverfügbarkeit auszugehen ist.

Kontrollbericht

Der BAES-Kontrolljahresbericht gibt einen Überblick über die durchgeführten Kontrollaktivitäten des Fachbereiches Pflanzenschutzmittel.

Illegale Pflanzenschutzmittel

Was sind illegale Pflanzenschutzmittel?

Illegale Pflanzenschutzmittel sind Produkte, die

  • über keine aufrechte Zulassung bzw. Genehmigung in Österreich verfügen oder
  • in der konkreten Zusammensetzung nicht der Zulassung bzw. Genehmigung entsprechen

und in Österreich daher nicht verkehrsfähig sind. Sie dürfen in Österreich auch nicht angewendet werden.

Vor allem gefälschte illegale Pflanzenschutzmittel – unabhängig davon ob es sich dabei um ein nachgeahmtes oder ein eigenständiges Produkt handelt – wurden in keinem Bewertungs- oder Zulassungsverfahren geprüft und stellen daher ein erhebliches und nicht kalkulierbares Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier und für die Umwelt dar.

Meldungen von Verdachtsfällen

Was melde ich?

Sie können jeden begründeten Verdacht des Inverkehrbringens (d.h. Lagern zum Verkauf, Verkauf, Vertrieb aber auch eine unentgeltliche Weitergabe) möglicherweise illegaler Pflanzenschutzmittel an das Bundesamt für Ernährungssicherheit melden. Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen, um weitere Erhebungen durchführen zu können:

  • Um welches möglicherweise illegales Pflanzenschutzmittel handelt es sich? Bitte um Angabe der Menge, Handelsbezeichnung und Registernummer (falls ersichtlich).
  • Wer hat das/die Produkt/e wann und auf welche Weise in Verkehr gebracht?
  • Zusätzliche hilfreiche Informationen, Unterlagen, Dokumentationen etc.

Wohin melde ich?

Hinweise in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen illegaler Pflanzenschutzmittel können Sie uns entweder schriftlich oder per E-Mail übermitteln. Bitte wählen Sie dazu eine dieser Kontaktmöglichkeiten.

Was passiert mit meiner Meldung?

Ausgehend von Ihrem Hinweis werden weitere Recherchen und Erhebungen durch unsere Mitarbeiter angestellt und entsprechend den daraus resultierenden Ergebnissen sowie unter Berücksichtigung des vom Fall ausgehenden Gefahrenpotenzials die weitere Vorgehensweise intern festgelegt. Zur Erhärtung des Verdachts auf das Inverkehrbringen nicht gesetzeskonformer Pflanzenschutzmittel können ad hoc Kontrollen oder Probenahmen durchgeführt werden und in Anzeigen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, Strafbehörden oder in Mitteilungen an andere Behörden resultieren.

Werde ich über den Verfahrensausgang informiert?

Die Mitarbeiter des Bundesamtes für Ernährungssicherheit unterliegen einer strikten gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Es ist uns daher nicht möglich, Informationen über Ermittlungsschritte, Ermittlungsergebnisse oder den Ausgang von Verwaltungsverfahren weiterzugeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: baes@baes.gv.at

Meldung von Verstößen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen Bestimmungen verstoßen wurde, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Ernährungssicherheit fallen, kontaktieren Sie uns bitte mittels Kontaktformular oder

E-Mail: baes@baes.gv.at    

oder per Post an:

Bundesamt für Ernährungssicherheit
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien

Hinweis: Die Mitarbeiter des Bundesamtes für Ernährungssicherheit unterliegen einer strikten gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre Hinweise werden daher streng vertraulich behandelt.  

 

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