Gem. § 10 Abs 1 Futtermittelgesetzes 1999, BGBl. I Nr. 139/1999 (FMG) sind die Durchführung von wissenschaft-lichen Versuchen mit Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen dem Bundesamt für Ernährungssicherheit unter Angabe des wissenschaftlichen Leiters sowie von Ort, Dauer, Zeit und Umfang sowie sonstigen Angaben, die für die Vorschreibung allfälliger Bedingungen und Auflagen gemäß Abs 2 erforderlich sind, zu melden. Derartige Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe sind als solche zu kennzeichnen und abgesondert zu lagern und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Abs 2 sieht vor, dass die Behörde, soweit dies zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren oder zur Erhaltung oder Verbesserung der Leistung von Nutztieren erforderlich ist, Bedingungen und Auflagen vorzuschreiben hat, welche den Verwendungszweck, den zulässigen Gehalt an Inhaltsstoffen, Zusatzstoffen oder unerwünschten Stoffen, die chemische Zusammensetzung, räumliche oder zeitliche Beschränkungen des Herstellens oder Verfütterns oder die Verpflichtung zur Vorlage der Ergebnisse des durchgeführten Versuchs betreffen können.
Bitte beachten Sie, dass gem. Abs 3 die Bestimmungen des Tierversuchsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 114/2012 weiterhin zu beachten sind.
Versuchsmeldung an das BAES
Die Versuchsmeldung soll das Versuchsdesign beschreiben und die eingesetzte Wirksubstanz bzw. das konkrete Ziel des Versuches umfassen. Darüber ist zu eruieren, ob ein Fütterungsversuch Auswirkungen auf die Qualität von Fleisch bzw. Milch und anderen tierischen Produkten respektive andere Lebens- und Futtermittel hat. Jedenfalls ist bekanntzugeben, was mit den erzeugten Produkten geschieht.
Für Meldungen gem § 10 FMG ist das Formular"Meldung Fütterungsversuche" zu verwenden und vor Beginn des Versuchs dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (futtermittel@baes.gv.at) zu übermitteln.
Insekten als Futtermittel
Die amtliche Futtermittelaufsicht sieht sich in letzter Zeit vermehrt mit Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verfütterung von Insekten konfrontiert. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat dazu das Dokument "Insekten als Futtermittel" erstellt, das einen Überblick darüber geben und eine Richtschnur für den Umgang mit Insekten(-Produkten) im Zusammenhang mit Futtermitteln sein soll. Aufgrund der jüngsten rechtlichen Entwicklungen befindet sich das Dokument zur Zeit in Überarbeitung bzw. Neuabstimmung mit weiteren zuständigen Stellen.