Österreichische Sortenliste 2024 für landwirtschaftliche Pflanzenarten und Gemüsearten

Die Sortenliste basiert auf § 65 Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr. 72/1997 zgd BGBl. I Nr. 83/2004. Der Sortenliste kommt deklarative (informative) Bedeutung zu, die Eintragung einer Sorte in die Sortenliste kann die Sortenzulassung nicht ersetzen. Inhaltlich ausschlaggebend ist allein die Sortenzulassung.

In die Sortenliste werden alle zugelassenen Sorten landwirtschaftlicher Arten und Gemüsearten (Saatgut) eingetragen. Ebenso werden in die Sortenliste jene Sorten von Gemüse eingetragen, die unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des 4. Teils des SaatG 1997, nach dem Pflanzgutgesetz, BGBl. I Nr. 73/1997 zgd BGBl. I Nr. 86/2009, zugelassen wurden. Diese Arten dürfen nur als Vermehrungsmaterial in Verkehr gebracht werden und werden in der Sortenliste mit einem besonderen Vermerk gekennzeichnet.

Die Sortenliste setzt sich aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil zusammen. Angaben über Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse werden in den nichtöffentlichen Teil der Sortenliste eingetragen.

Der öffentliche Teil der Sortenliste, in den jedermann Einsicht nehmen kann, gliedert sich in 5 Abschnitte:

I.    Landwirtschaftliche Arten (Zugelassene Sorten)
II.  Gemüsearten (Zugelassene Sorten)
III. Ende der Sortenzulassung und Erstreckungsfrist (Landwirtschaftliche Arten)
IV.  Ende der Sortenzulassung und Erstreckungsfrist (Gemüsearten)
V.   Adressverzeichnis

Innerhalb der Arten bzw. Unterteilungen von Arten sind die Sorten in alphabetischer Reihenfolge angeführt.

Ausgenommen die Sorten von Rispenhirse und Buchweizen wurden alle Nennungen in die Gemeinsamen Sortenkataloge der Europäischen Union (Gemeinsamer Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, Gemeinsamer Sortenkatalog für Gemüsearten) durchgeführt.

Enthaltene Sorten in der Österreichischen Sortenliste 2024

Die „Österreichische Sortenliste 2024“ enthält mit Stand vom 15. Jänner 2024 insgesamt 1238 zugelassene Sorten.

Davon entfallen auf:

1. Landwirtschaftliche Arten:

Getreide                    270
Mais und Hirsearten     220
Gräser            83
Mittel- und Großsamige Leguminosen119
Kleinsamige Leguminosen      61
Sonstige Futterpflanzen     7
Öl- , Faser- und Handelspflanzen116
Beta Rüben                 49
Kartoffel               54

2. Gemüsearten:

Gemüse 259

 

Abschnitte I und II

Für die Abschnitte I und II weist die Liste 8 Spalten auf:

Spalte 1:           
               

Sortenbezeichnung. Synonyme Bezeichnung(en) in Mitglieds-, Vertrags- oder Drittstaaten in Klammer, soweit bekannt.

Sorten, die erstmals angeführt werden, sind durch ein + kenntlich gemacht.

Sortenbezeichnungen, die als Code gelten, sind durch ein ° gekennzeichnet.

Spalte 2:Anmerkungen betreffend cytologische oder morphologische Kriterien, züchtungsbiologische Merkmale, Inhaltsstoffe, Nutzungsrichtungen oder Zulassungs-Auflagen.
Spalte 3:Sorten-Nummer, unter der die Sorte beim Bundesamt für Ernährungssicherheit geführt wird.
Spalte 4:Zulassungsdatum.
Spalte 5:Antragsteller auf Sortenzulassung.
Spalte 6:Züchter (Ursprungszüchter).
Spalte 7:Verantwortlich für die Erhaltungszüchtung. Diese Einträge wurden in die Gemeinsamen Sortenkataloge der Europäischen Union gemeldet.
Spalte 8:Gentechnisch verändert. Veröffentlichung gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung BGBl. II Nr. 478/2001 zgd BGBl. II Nr. 76/2011.
Mit Stand vom 15. Jänner 2024 enthält die Österreichische Sortenliste keine gentechnisch veränderte (transgene) Sorte (N).

Zu 5, 6, 7: Die Zahlen verweisen auf die laufende Nummer des Adressverzeichnisses.

Gelöschte Sorten

Mit Stand vom 15. Jänner 2024 ist bei 207 gelöschten Sorten die Erstreckungsfrist gemäß § 59 (3) Saatgutgesetz 1997 noch nicht abgelaufen.

Davon entfallen auf:

1. Landwirtschaftliche Arten:

Getreide                            74
Mais und Hirsearten                  42
Gräser                               17
Mittel- und Großsamige Leguminosen  20
Kleinsamige Leguminosen              8
Sonstige Futterpflanzen              2
Öl- , Faser- und Handelspflanzen    19
Beta Rüben                          18
Kartoffel                            0

2. Gemüsearten:

Gemüse7

 

Abschnitte III und IV

Für die Abschnitte III und IV weist die Liste 9 Spalten auf:

Spalte 1:Sortenbezeichnung. Synonyme Bezeichnung(en) in Mitglieds-, Vertrags- oder Drittstaaten in Klammer, soweit bekannt.

Sortenbezeichnungen, die als Code gelten, sind durch ein ° gekennzeichnet.

Spalte 2:Anmerkungen betreffend cytologische oder morphologische Kriterien, züchtungsbiologische Merkmale, Inhaltsstoffe, Nutzungsrichtungen oder Zulassungs-Auflagen.
Spalte 3:Sorten-Nummer, unter der die Sorte beim Bundesamt für Ernährungssicherheit geführt wird.
Spalte 4:Datum der Beendigung der Sortenzulassung. Die Beendigung erfolgte durch Verzichtserklärung des Antragstellers auf Sortenzulassung oder Zeitablauf.
Spalte 5:Antragsteller auf Sortenzulassung.
Spalte 6:Züchter (Ursprungszüchter).
Spalte 7:Verantwortlich für die Erhaltungszüchtung.
Spalte 8:Erstreckungsfrist für die Anerkennung oder Zulassung und das Inverkehrbringen von Saatgut gemäß § 59 (3) Saatgutgesetz 1997 zgd BGBl. I Nr. 83/2004.
Spalte 9:Gentechnisch verändert (Gv). Veröffentlichung gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung BGBl. II Nr. 478/2001 zgd BGBl. II Nr. 76/2011.
Mit Stand vom 15. Jänner 2024 enthält die Österreichische Sortenliste keine gentechnisch veränderte (transgene) Sorte (N).

Zu 5, 6, 7: Die Zahlen verweisen auf die laufende Nummer des Adressverzeichnisses.

Zulassung von Erhaltungssorten

In Hinblick auf die verbesserte Möglichkeit zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen in landwirtschaftlich genutzter Umgebung (in situ) wurde von der Europäischen Kommission am 20. Juni 2008 die Richtlinie 2008/62/EG erlassen. Diese sieht Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, welche an die natürlichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten vor.

Diese Erhaltungssorten können ohne amtliche Wert- und Registerprüfung zugelassen werden. Der Antragsteller muss eine ausreichende botanische Beschreibung vorlegen. Im Zulassungsverfahren sind insbesondere die Ergebnisse nichtamtlicher Prüfungen sowie Erkenntnisse, die aufgrund praktischer Erfahrung während des Anbaus, der Vermehrung und Nutzung gewonnen wurden zu berücksichtigen (§ 56 (5) Saatgutgesetz). Weiters können die Bezeichnungen von Erhaltungssorten, sofern sie vor dem 25. Mai 2000 bekannt waren, von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 930/2000 abweichen. Für jede Erhaltungssorte einer Pflanzenart wird eine Höchstmenge (für 0,3%, 0,5% oder eine Fläche von 100 Hektar) sowie für alle Erhaltungssorten der betreffenden Art eine Gesamtmenge (höchstens 10% des bei der betreffenden Pflanzenart jährlich verwendeten Saatgutes) für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln festgelegt. Das Saatgut bzw. die Pflanzkartoffeln werden in einer vom Bundesamt für Ernährungssicherheit festgelegten Ursprungsregion in Verkehr gebracht.

Mit Stand vom 15. Jänner 2024 sind in Österreich 40 Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten registriert. Bei der betreffenden Art sind sie mittels Fußnote gekennzeichnet.

 

Pflanzenart

Sortenbezeichnung

Zulassungsdatum

Ursprungsregion

SommerhaferObernberger Schwarzhafer19.12.2017Österreich
SommernackthaferAttergauer Nackhafer19.12.2012

Österreich

SommernackthaferEbners Nackthafer21.12.2015Österreich
SommernackthaferNackthafer Klimt19.12.2012

Österreich

SommergersteHeines Haisa II22.12.2021

Österreich

SommergersteTiroler Imperial18.12.2013

Österreich

SommergersteSechszeilige Pumper19.12.2018Österreich
WinterroggenEHO-Kurz13.07.2023Österreich
WinterroggenElect22.12.2022Österreich
WinterroggenKaltenberger18.12.2014Österreich

Winterroggen

Lindorfer Roggen19.12.2012

Österreich

Winterroggen

Lungauer Tauern 2

20.12.2011

Österreich

WinterroggenLungauer Tauern 322.12.2022Österreich
WinterroggenPölstaler Winterroggen18.12.2014Österreich
WinterroggenUrdroad19.12.2018Österreich

Winterweizen

Attergauer Bartweizen19.12.2012

Österreich

WinterweizenLaufener Landweizen20.12.2016Österreich, Oberbayern, Niederbayern

Winterweizen

Rinner Winterweizen

18.12.2009

Österreich

Winterweizen

Rosso

20.12.2011

Österreich

WinterweizenVerbesserter St. Johanner19.12.2017Österreich
WinterweizenVerival Weiz21.12.2015Österreich

Sommerweizen

Rubin

18.12.2009

Österreich

ReisÖR Haleon22.12.2021Österreich
ReisÖR Lazurit22.12.2021Österreich
ReisÖR Premium22.12.2021Österreich
MaisGleisdorfer Edelmais21.12.2015Österreich
MaisKnillis Landmais21.12.2015Österreich

Mais

Vorarlberger Riebelmais

20.12.2011

Österreich

Sorghum

Kornberger Körnersirk

18.12.2009

Österreich

RotkleeAttergauer Rotklee19.12.2018Österreich

Rotklee

Steirerklee

20.03.2009

Österreich

KohlrübeTarko19.12.2017Österreich

Buchweizen

Kärntner Hadn

18.12.2009

Österreich

SonnenblumeGreenino 118.12.2019Österreich
SonnenblumeSoblus22.12.2022Österreich
LeinÖtztaler21.02.2008Österreich
KartoffelGoldsegen19.12.2018Österreich
KartoffelLinzer Rose19.12.2017Österreich
KartoffelMehlige Mühlviertler19.12.2017Österreich

Kartoffel

Pinki

19.12.2017

Österreich

Zulassung von Erhaltungssorten bei Gemüse und von Gemüsesorten, welche für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden

Am 26. November 2009 wurde von der Europäischen Kommission die Richtlinie 2009/145/EG erlassen. Sie beinhaltet Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselandsorten und anderen Sorten, die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind (Erhaltungssorten), sowie von Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden (auch Garten- oder Liebhabersorten genannt), sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und anderen Sorten. Wie bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten handelt es sich um ein vereinfachtes Registrierungsverfahren. Sofern der Antragsteller eine ausreichende Beschreibung und ergänzende Angaben zum Zulassungsantrag vorlegt, wird auf eine amtliche Prüfung verzichtet. Die Bezeichnungen von Erhaltungssorten sowie Garten- oder Liebhabersorten können, sofern sie vor dem 25. Mai 2000 bekannt waren, von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 930/2000 abweichen.

Saatgut von Erhaltungssorten kann nur in der festgelegten Ursprungsregion in Verkehr gebracht werden, derzeit ist allerdings keine derartige Gemüsesorte registriert. Bei den für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchteten Gemüsesorten gibt es keinerlei Gebietsbeschränkungen, jedoch hat die Vermarktung des Saatgutes in Kleinpackungen zu erfolgen.

Mit Stand vom 15. Jänner 2024 sind in Österreich 139 Gemüsesorten, welche für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet wurden, registriert.

Stand: 23.02.2024
Für den Inhalt verantwortlich: AGES: DI K. Mechtler

Archiv der Österreichischen Sortenliste

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