Aus- und Weiterbildung gemäß Pflanzenschutzmittelverordnung 2011
Pflanzenschutzmittel-Sachkundekurs
Gemäß § 1 Abs. 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 muss seit 26. November 2015 beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ausreichend Personal zur Verfügung stehen, das im Besitz einer Bescheinigung ist, um den Kunden geeignete Hinweise für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Informationen über die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie Sicherheitshinweise für das Risikomanagement zu den betreffenden Produkten zu geben.
Die Durchführung der Aus- und Weiterbildung gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG für Vertreiber und Berater im Vertrieb zum Zweck der Erlangung der Bescheinigung obliegt dem Bundesamt für Ernährungssicherheit und der Wirtschaftskammer Österreich. Diese sind ermächtigt, diese Aufgabe an fachlich befähigte Personen zu übertragen. Die Gesamtdauer der Ausbildung hat sechzehn Stunden und jene der Weiterbildung acht Stunden zu betragen, wobei eine ausgewogene Vermittlung der Themen gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG vorzusehen ist, deren Inhalt und Umfang vom Bundesamt für Ernährungssicherheit festgelegt wird.
Gemäß § 2 Abs. 2 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 legt das Bundesamt für Ernährungssicherheit den Inhalt und Umfang der zu vermittelnden Themen wie folgt fest:
Schulungsangebot
Schulungen werden vom Bundesamt für Ernährungssicherheit bei Bedarf angeboten. Angebote sind im aktuellen Akademie-Programm der AGES zu finden.
Seit 2015 besteht auch die Möglichkeit, den Pflanzenschutzmittel-Sachkundekurs für Vertreiber und Berater mittels eLearning zu absolvieren.
Kriterien zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungskursen
Für fachlich befähigte Personen und Einrichtungen, die gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG Aus- und Weiterbildungskurse für Vertreiber und Berater durchführen, gelten die im Folgenden angeführten Kriterien. Die Durchführung der Kurse obliegt dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) bzw. der Wirtschaftskammer Österreich. Werden dafür auch andere fachlich befähigte Personen und Einrichtungen herangezogen, sind dem BAES folgende Voraussetzungen nachzuweisen:
Organisatorische Voraussetzungen: Anbieter muss nach Ö-CERT zertifiziert sein
Persönliche Voraussetzungen an die TrainerInnen:
- Einschlägiger Hochschulabschluss und mindestens einjährige Berufserfahrung in adäquater Position oder
- Nachweis einer damit gleichzuhaltenden Ausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung in adäquater Position
- Zusätzlich ist ein Nachweis über spezifische Kenntnisse im entsprechenden Themengebiet erforderlich. Diese müssen in Inhalt und Umfang zumindest dem/n seitens der AGES-Akademie angebotenen Fachmodul/en entsprechen (s.u.) bzw. können im Rahmen dieses Schulungsprogramms erworben werden.
Über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet der Direktor des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES).
Die Bestätigung wird zeitlich befristet für die Dauer von sechs Jahren ausgestellt.
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) behält sich vor, die Bestätigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung bzw. wenn die Voraussetzungen nicht/nicht mehr vorliegen oder fünf Jahre keine Tätigkeit als Vortragende/r in Aus- und Weiterbildungen zu Pflanzenschutzmitteln erfolgt ist, zu widerrufen.
Seitens der AGES-Akademie (ages-akademie@ages.at) wird voraussichtlich ab Sommer 2021 ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm angeboten, welches auch die Module der Aus- und Weiterbildung gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG für Vertreiber und Berater umfasst (s.u.). Module können auch einzeln gebucht werden. Nach positiver Absolvierung einer schriftlichen Prüfung, welche im BAES vor Ort stattfindet, wird eine Bestätigung über das Vorliegen der spezifischen Kenntnisse ausgestellt. Ein im Rahmen dieser Fortbildung erfolgreich absolviertes Modul gilt als Nachweis der geforderten spezifischen Kenntnisse im jeweiligen Themengebiet.
Themengebiete | Schulungsausmaß (Stunden) |
---|---|
Rechtsvorschriften | 6 |
Pflanzenschutzmittelkunde | 8 |
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Genehmigung von Grundstoffen | 6 |
Pflanzenschutzmittelregister | 4 |
Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln | 6 |
Integrierter Pflanzenschutz und ökologischer Landbau | 8 |
Krankheiten und Schädlinge, invasive Arten sowie Vorstellung der Warndienste | 8 |
Toxikologie und Anwenderschutz | 6 |
Pflanzenschutzmittelrückstände und Verbraucherschutz | 4 |
Grundlagen-Schutz der Umwelt und des Grundwassers | 4 |
Dosierung von Pflanzenschutzmitteln und neue Angaben zur Wirksamkeit in der Zulassung | 4 |
Driftreduktion / Erosions- und Gewässerschutz | 4 |
Maßnahmen zur Risikominderung und Schadensverhütung | 4 |
Ansprechpartner für Veranstaltung:
AGES-Akademie im Auftrag des
Bundesamtes für Ernährungssicherheit
Spargelfeldstraße 191 | 1220 Wien
T: +43 (0) 50555-25201
E-Mail: ages-akademie@ages.at