Das Bundesamt für Ernährungssicherheit veröffentlicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sortenschutzgesetzes 2001 idgF und des Saatgutgesetzes 1997 idgF viermal jährlich das Sorten- und Saatgutblatt.
Die Veröffentlichung (März, Juni, September, Dezember) enthält:
- Anmeldungen zum Sortenschutz und Anträge auf Sortenzulassung
- Bekanntgabe von Sortenbezeichnungen
- Änderung/Löschung von Sortenbezeichnungen - Beendigung des Verfahrens zur Erteilung des Sortenschutzes und der Sortenzulassung
- Erteilung des Sortenschutzes und Sortenzulassung
- Verlängerung der Sortenzulassung - Änderung in der Person des Antragstellers, Sortenschutzinhabers, Züchters und Verfahrensvertreters
- Beendigung des Sortenschutzes und der Sortenzulassung
- Mitteilungen betreffend Sortenschutz und Sortenzulassung
- Adressverzeichnis
- Die Zahlen in den jeweiligen Spalten der Antragsteller, Sortenschutzinhaber, Züchter und Verfahrensvertreter verweisen auf die laufende Nummer des Adressverzeichnisses - Saatgutordnung (Informationen betreffend Antragstellung auf Anerkennung oder Zulassung von Saatgut, Methoden, Termine, Statistiken und Autorisierung)
- Informationen und Angaben über
- Verordnungen auf Grund dieser Bundesgesetze
- Relevantes Gemeinschaftsrecht
- Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden
- Sonstige Angelegenheiten von allgemeinem Interesse, die das Sorten- und Saatgutwesen betreffen
- Angaben über gentechnisch verändertes Saatgut und Sorten
Das aktuelle Sorten- und Saatgutblatt steht hier im PDF-Format zur Verfügung:
aktuelles Sorten- und Saatgutblatt
2024
2023
Bei Interesse an früheren Ausgaben der Sorten- und Saatgutblattes, können Sie diese gerne unter christina.schraml@ages.at anfordern.