Antragsformulare für Art 33 / 34
Information über Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmittel gem. Art. 33 iVm Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Um eine europaweit einheitliche Vorgehensweise bei Anträgen auf Zulassung von Pflanzenschutzmittel gem. Art. 33 iVm Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zu gewährleisten, werden ab April 2023 nur Anträge mit vollständigen Antragsunterlagen gem. der in Art. 33 gelisteten Dokumente akzeptiert. Dies bedeutet, dass auch in Fällen in denen sich der Antragsteller auf die in Art. 34 geregelte Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage der in Artikel 33 Absatz 3 genannten Versuchs- und Studienberichte beruft, ein komplettes Dossier iSd Art. 33 einzureichen ist.
Details zur Verfahrenabwicklung entnehmen Sie dem beiliegenden Schreiben (in englischer Sprache)
Elektronischer Bescheid
Hinweis für Antragsteller, Zulassungs- und Genehmigungsinhaber:
Im neuen Pflanzenschutzmittelregister wurde die Möglichkeit der elektronischen Bescheidzustellung via www.briefbutler.at implementiert. Diese empfiehlt sich für Unternehmen aus Österreich und Deutschland als Alternative zur postalischen Zustellung behördlicher Schriftstücke. Die postalische Zustellung wird selbstverständlich weiterhin angeboten. Die genauen Details zum elektronischen Bescheid entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden zur Erstellung eines Postfaches.
"Wie kann ich mich für die elektronische Zustellung anmelden?"
Die Einrichtung des Postfachs für das Unternehmen beim elektronischen Zustelldienst muss durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die im Stammzahlenregister für das Unternehmen eingetragen ist. Diese Person kann dann weiteren Personen als Postbevollmächtigte den Zugriff auf das elektronische Unternehmenspostfach einrichten. Anbei finden Sie einen Leitfaden für die Erstellung eines elektronischen Postfaches "