Verzeichnis der in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel

Im Pflanzenschutzmittelregister sind alle durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit zugelassenen Pflanzenschutzmittel unter einer fortlaufenden Nummer eingetragen.

Es sind neben den allgemeinen Angaben zur Zulassung wie z.B. Beginn und Ende der Zulassung, Zulassungsinhaber, Hersteller der Formulierung, enthaltene Wirkstoffe und Wirkstoffgehalte insbesondere die detaillierten Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise angeführt.

Das Pflanzenschutzmittelregister des BAES wird laufend aktualisiert und ist online abrufbar.

Kulturen und Kulturgruppen in Österreich gemäß EPPO

Pflanzenschutzmittel werden spezifisch für Kulturen oder Kulturgruppen zugelassen. Hierbei werden die Kulturen entweder als Einzelarten (z.B. Apfel) oder in Form von Gruppen (z.B. Kernobst) benannt. Die Gruppen bilden dabei ein von der Europäischen und Mediterranen Pflanzenschutzorganisation (EPPO) EU-weit harmonisiertes hierarchisches System mit mehreren Ebenen („Kulturbaum“). Der Kulturbaum ist in der Anlage als Tabelle dargestellt und hat unmittelbare Gültigkeit für alle in Österreich zugelassenen bzw. genehmigten Pflanzenschutzmittel. Nachstehend finden Sie Erläuterungen und Hintergrundinformationen zum Kulturbaum.

EPPO - Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum

Die EPPO (https://www.eppo.int/) ist eine internationale Organisation zur Zusammenarbeit und Kooperation ihrer Mitgliedsländer in Fragen des Pflanzenschutzes und im Bereich der Pflanzengesundheit. Die EPPO umfasst derzeit 52 Mitgliedsländer. Die EPPO erarbeitet zusammen mit Expert:innen ihrer Mitgliedsländer Standards zu pflanzengesundheitlichen Themen wie Schadorganismen, phytosanitäre Verfahren, Erzeugung zertifizierter Pflanzen, Risikoanalyse, Diagnose, Ausrottungsmaßnahmen.

Indikationszulassung der Pflanzenschutzmittelprodukte

Im Rahmen der Zulassung und Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln werden die genauen Bedingungen für die Verwendung des Produktes durch das BAES festgelegt. In spezifischen Indikationen ist genau ausgeführt und bestimmt, in welchen Kulturen und gegen welche Schaderreger das Pflanzenschutzmittel zugelassen ist und wie es angewendet werden darf. Im Rahmen der Zulassung und Genehmigung erfolgt hierbei weiters die Festschreibung der Kennzeichnungselemente in Form von Hinweisen und Auflagen, die auf den Handelspackungen angeführt sein müssen. Diese Informationen sind auch im Pflanzenschutzmittelregister einsehbar bzw. veröffentlicht. Durch die Beachtung und Umsetzung der in der Kennzeichnung ausgeführten Hinweise ist eine sichere Verwendung eines Pflanzenschutzmittels gewährleistet.

Kulturen und Kulturgruppen – EPPO-Codierung

Die EPPO Global Database (https://gd.eppo.int/) ist eine Online-Datenbank, die Auskunft über die Namen von circa 50.000 Pflanzen und Schädlinge gibt. Enthalten sind wissenschaftliche Namen, Synonyme, Trivialnamen in mehreren Sprachen, EPPO-Codes und die taxonomische Verwandtschaft. Die EPPO-Codierung der Begriffe für Kulturen und Kulturgruppen ist aus den folgenden Gründen von besonderer Wichtigkeit:

  • Die mit Pflanzenschutzmitteln zu behandelnden Kulturen sind nunmehr innerhalb der Europäischen Union durch einen fünfstelligen Code genau definiert. Der EPPO-Code bildet die Basis für die international eindeutige Bezeichnung einer Kultur oder einer Kulturgruppe.
  • Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 sind berufliche Verwender:innen von Pflanzenschutzmitteln ab 2026 verpflichtet, zum Zweck der Aufzeichnung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die behandelte Kulturpflanze u.a. mit einem EPPO-Code zu dokumentieren. Die Integration des EPPO-Code-Systems ins Zulassungsverfahren bzw. die lückenlose Anwendung dieser Codes für die bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittel stellt für landwirtschaftliche Betriebe eine wesentliche Erleichterung zur Erfüllung dieser Dokumentationspflichten dar.
  • Der österreichische Kulturbaum basierend auf dem EPPO-System ist weiters für die Verwender:innen ein wichtiges Element zur Sicherstellung einer bestimmungsgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Bei Kulturgruppenbezeichnungen ist damit eine klare und transparente Darstellung des möglichen Anwendungsumfanges bzw. eine genaue Definition und Festlegung der betroffenen Kulturen gegeben.
  • Um mittelfristig eine hierarchische Kulturabfrage im PSM-Register als weiteres Service für die NutzerInnen etablieren zu können, ist die Festlegung eines österreichischen Kulturbaumes basierend auf dem EPPO-Code-System unerlässlich.

Im nachstehend als Tabelle veröffentlichten österreichischen „Kulturbaum“ werden, wie bereits erläutert, die Kulturen entweder als Einzelarten (z.B. Apfel, Birne) oder in Form von Gruppen (z.B. Kernobst, Steinobst) benannt. Die Gruppen bilden dabei ein hierarchisches System mit mehreren Ebenen („Kulturbaum“). In Einzelfällen werden Pflanzenschutzmittel nicht zur Behandlung von Kulturpflanzen eingesetzt, sondern für andere Zweckbestimmungen, z.B. zur Behandlung von Räumen im Vorratsschutz. Auch solche Objekte sind in den Kulturbaum integriert. 

In Anhang I der EU-Höchstgehaltsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 396/2005) sind Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen definiert. Diese Definitionen gelten für die Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten. Die für die Zulassung nunmehr geltenden Kulturgruppen und die Erzeugnisgruppen des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 weisen sehr viele Übereinstimmungen auf. In Einzelfällen, wo keine volle Übereinstimmung im Gruppenumfang gegeben ist, werden im Rahmen der Zulassung die Einzelkulturen angeführt bzw. wird durch Einschränkung des Indikationsumfanges (Textfeld „Kultur/Objekt Einschränkungen“ im Pflanzenschutzmittelregister) den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 entsprochen.

Die Nennung von Kulturgruppen statt Einzelkulturen dient der Vereinfachung und vermeidet Indikationslücken. Bei Antragstellung im Rahmen von Zulassungsverfahren ist es daher sinnvoll, neben den Einzelarten immer auch die zugeordneten Gruppen von Kulturen zu betrachten, um möglichst viele Kulturarten in einer Zulassung zu erfassen. Im Zulassungsverfahren kann - sofern möglich - gegebenenfalls eine Extrapolation auf Basis der Wirksamkeits- und Rückstandsdaten durchgeführt.

Kulturen und Kulturgruppen – Einschränkungen

Durch das Textfeld „Kultur/Objekt Einschränkungen“ im Pflanzenschutzmittelregister werden weitere Präzisierungen im Anwendungsumfang für eine Kultur bzw. Kulturgruppe vorgenommen, die sich nicht in die Systematik der EPPO-Kulturhierarchie integrieren lassen. Dies betrifft insbesondere verschiedene Nutzungsformen und Erntestadien einer Kultur (z.B. Nutzung als Baby-leaf-Salat). Die hierbei angeführten Textfelder sind grundsätzlich als „Einschränkung auf“ Bedingungen zu lesen. Weiters kann die Kulturgruppe durch das Textfeld „ausgenommen“ eine weitere Einschränkung erfahren.


Kulturen und Kulturgruppen – Vorratsgüter, Zierpflanzenkulturen, Forstgehölze, Kräuter, Gewürze und Heilkräuter/Arzneipflanzen

  • Vorratsgüter im Sinne des Pflanzenschutzrechts sind Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, die nicht oder nur durch einfache Verfahren wie Trocknen, Mahlen oder Zerkleinern, be- oder verarbeitet worden sind. Somit zählt beispielsweise Mehl oder Gries zu den Vorratsgütern, nicht jedoch daraus hergestellte Teigwaren. Auch zusammengesetzte Lebensmittel wie Müsli zählen nicht dazu. Bezüglich der Vorratsgüter ist keine eigene systematische Gruppierung durch die EPPO veröffentlich. Im Pflanzenschutzmittelregister sind zugelassene Indikationen im Vorratsschutz durch das Einsatzgebiet „Vorratsschutz“ und durch die Beifügung „(Vorratsschutz)“ bei der Kultur oder Kulturgruppe ersichtlich.
  • Das Einsatzgebiet Zierpflanzenbau unterteilt sich in die Kulturgruppen „Zierpflanzenkulturen“ und „Rasen“. Der Überbegriff „Zierpflanzenkulturen“ ist in drei Kulturgruppen gegliedert. Einzelne Zierpflanzenarten bzw. Zierpflanzen sind im Kulturbaum nicht angeführt, da es sich hier um eine sehr große und heterogene Gruppe handelt bzw. seitens der EPPO derzeit keine Systematik vorliegt.
  • Das Einsatzgebiet „Forst“ umfasst die Kulturgruppe Forstgehölze. Dieser „Überbegriff“ ist in zwei Kulturgruppen gegliedert. Einzelne Forstkulturen sind im Kulturbaum nicht angeführt. Seitens der EPPO liegt derzeit eine weitergehende Systematik nicht vor.
  • Die Kulturgruppe Kräuter, Gewürze und Heilkräuter/Arzneipflanzen ist Teil der Einsatzgebietes „Gemüsebau“. Das Konzept des Kulturbaums sieht auch vor, dass einzelne Kulturen oder Untergruppen verschiedenen übergeordneten Gruppen zugeordnet sein können. Bestimmte Kulturpflanzen können gemäß EPPO-Hierarchie sowohl zu „Kräutern“, „Gewürzkräutern“ oder „Arzneipflanzen“ zugeordnet sein. Diese Zuordnung ist unter Berücksichtigung der späteren Verwendung im Hinblick auf die Rückstandsbildung und der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten erforderlich.

Das Projekt „Implementierung EPPO-Kulturhierarchie“ wurde als Teilprojekt im Rahmen des Clusters „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ mitfinanziert.

Bedienungshilfe

Ein halbstündiges Schulungsvideo gibt Ihnen die Möglichkeit, das Pflanzenschutzmittelregister mit all seinen Funktionen und Abfragemöglichkeiten kennenzulernen. Durch Anklicken eines der weißblauen Symbole auf dem Fortschrittsbalken können Sie auch direkt zu einem Unterkapitel gelangen.

Folgende Unterkapitel können auf diese Weise beim Schulungsvideo aufgerufen werden:

Einleitung

  • PSM-Register
  • Welche Produkte dürfen verwendet werden?
  • PSM-Registernummer - Wie ausgeführt?

Die Startseite

  • Startseite - Erste Schritte und Einstellungen
  • Standardsuche
  • Zugelassene Pflanzenschutzmittel – Wie suche ich?
  • Trefferlist bearbeiten und einschränken?

Der Registerauszug

  • Gliederung und Übersicht
  • Indikationen
  • Referenz- bzw. Ursprungsmitgliedstaat
  • Registerauszug - Vorversion (historischer Registerauszug)
  • Registerauszug – PDF exportieren

Vordefinierte Suchabfragen

  • Einleitung und Grundsätzliches
  • Neue Zulassungen, Genehmigungen und Vertriebserweiterungen
  • Erneuerung von Zulassungen, Genehmigungen und Vertriebserweiterungen
  • Beendete Zulassungen, Genehmigungen und Vertriebserweiterungen
  • Indikationserweiterungen
  • Indikationsänderungen
  • Streichung von Indikationen
  • Aufrechte Notfallzulassungen
  • Beendete Notfallzulassungen
  • Zulassung von PSM mit geringem Risiko

Downloadlisten

  • Weitere verfügbare Excel-Dateien

Kontakt für Anfragen zum Register

Inhaltliche Fragen an:
Institut für Pflanzenschutzmittel
Telefon: +43 (0)50 555-33400
Telefax: +43 (0)50 555-33404
Email: psm-register@baes.gv.at

Fördergeber sind die EU-Kommission, Landwirtschaftsministerium und Bundesländer

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