Die Planung der Verkehrskontrollen basiert auf den Grundsätzen der VO (EU) 2017/625, wonach amtliche Kontrollen regelmäßig, risikobasiert und mit angemessener Häufigkeit durchgeführt werden, damit die Ziele der relevanten Rechtsakte erreicht werden. Dabei sind zu berücksichtigen:
- Festgestellte Risiken,
- Informationen, die auf eine Irreführung von Verbrauchern hindeuten,
- Ergebnisse früherer amtlicher Kontrollen,
- der Verlässlichkeit der bereits durchgeführten Eigenkontrollen und
- Informationen, die auf einen Verstoß hinweisen können.