Die Planung der Verkehrskontrollen basiert auf den Grundsätzen der VO (EU) 2017/625, wonach amtliche Kontrollen regelmäßig, risikobasiert und mit angemessener Häufigkeit durchgeführt werden, damit die Ziele der relevanten Rechtsakte erreicht werden. Dabei sind zu berücksichtigen:

  • Festgestellte Risiken,
  • Informationen, die auf eine Irreführung von Verbrauchern hindeuten,
  • Ergebnisse früherer amtlicher Kontrollen,
  • der Verlässlichkeit der bereits durchgeführten Eigenkontrollen und
  • Informationen, die auf einen Verstoß hinweisen können.

Übersicht der Kontrollpläne und -berichte

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