Neben den Voraussetzungen gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2023/2430 müssen alle im Antrag angeführten Mitarbeiter:innen bzw. ermächtigten Personen einen E-Learning-Kurs absolvieren, der eine Wissensüberprüfung vor Ort beinhaltet. Die notwendigen Voraussetzungen werden vor Ort bei einem Erstaudit überprüft. Die ersten drei Ausfuhrkontrollen nach Erteilung der Autorisierung werden unter der Überwachung des BAES durchgeführt. Die Autorisierung zur eigenständigen Durchführung von Konformitätskontrollen wird für mindestens ein Jahr erteilt.
Vermarktungsnormen: Autorisierung von Unternehmen im Rahmen der Konformitätskontrollen bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse
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Vermarktungsnormen Kontrolle