Saatgutzulassung

Saatgut unterliegt aufgrund seiner Bedeutung strengen nationalen und internationalen Regelungen, der Saatgutverkehr ist EU-weit und – über die OECD-Saatgut-Schemata – weltweit harmonisiert. Jede Saatgutpartie am Markt wird vor dem Inverkehrbringen auf die Einhaltung der gesetzlichen Normen geprüft und behördlich anerkannt (= zertifiziert oder zugelassen).

Rechtliche Grundlagen

Die Novelle der Saatgutverordnung (BGBl. II Nr. 473/2020) ist mit 11.11.2020 in Kraft getreten. Mit dieser Novelle erfolgten Anpassungen an EU-rechtliche Vorschriften in technischen Fragen .

Die nunmehr umgesetzten EU-Durchführungsrichtlinien betreffen sämtliches Vermehrungsmaterial von Arten, die dem Saatgutgesetz 1997 idgF unterliegen und passt die pflanzengesundheitlichen Anforderungen über die Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen an. Weiters gibt es eine Änderung der Liste der Gattungen und Arten von Gemüse sowie Änderungen der technischen Anforderungen bei der Sortenprüfung.

Ebenso werden mit dieser Novelle die EU-rechtlichen Vorschriften der neuen Bioverordnung (VO (EU) 2018/848 in Kraft Treten mit 1.1.2022) im Zusammenhang mit der ökologischen/biologischen Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material berücksichtigt.

Änderung der Saatgutverordnung 2006 (RIS)

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