Um die Sicherheit in der Lebensmittelkette sowie die Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, werden Futtermittel auf ihre Eigenschaften geprüft und der Prozess der Futtermittelherstellung überwacht. Kontrolliert werden sowohl Nutztier- als auch Heimtierfuttermittel; in Österreich werden jährlich etwa 3.000 Futtermittelproben gezogen.
Zuständige Behörde für die Futtermittelkontrolle der gewerblichen Herstellung und des Inverkehrbringens ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES). Für die Kontrolle der Herstellung, Verwendung bzw. Verfütterung von Futtermitteln auf den landwirtschaftlichen Betrieben sind die Länder (Landeshauptmann/-frau) verantwortlich. Das BML (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft) ist in Österreich die Oberbehörde im Bereich der Futtermittelkontrolle und koordiniert die Aufgaben der Länder und des Bundesamtes.
Bei Betriebskontrollen werden Dokumente und Aufzeichnungen, verschiedene Prozessabläufe bei der Produktion, die Einhaltung von Hygienestandards.
Um der Täuschung von Käufern vorzubeugen, werden Etiketten, Sackanhänger und Warenbegleitpapiere auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung überprüft.
Die Herstellung von Futtermitteln muss rückverfolgbar sein; aus den Unterlagen der Hersteller muss ersichtlich sein, wo diese die Rohwaren bezogen und wohin diese deren Produkte weiter verkauft haben.