Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2018/848 am 1. Jänner 2022 iVm der Verordnung (EU) 2021/1189 wurde die Möglichkeit geschaffen, ökologisch/biologisch Pflanzenvermehrungsmaterial mit hoher genetischer Vielfalt (ökologisch/biologisch heterogenes Material: ÖHM) in Verkehr zu bringen. Die heterogenen Pflanzenbestände sollen sich an variable Umweltbedingungen besser anpassen können bzw. gegenüber Krankheiten und Schädlingen robuster reagieren. Weiters soll damit die Biodiversität in der Landwirtschaft und im Gartenbau gesteigert werden.

Die Verordnung (EU) 2018/848 (Artikel 3, Abs. 18) definiert den Begriff „ökologisch/biologisch heterogenes Material“ als „eine pflanzliche Gesamtheit innerhalb eines einzigen botanischen Taxons der untersten bekannten Rangstufe, die

  • gemeinsame phänotypische Merkmale aufweist
  • durch ein hohes Maß an genetischer und phänotypischer Vielfalt der einzelnen Vermehrungseinheiten gekennzeichnet ist
  • keine Sorte im Sinne des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 ist
  • keine Sortenmischung ist und
  • im Einklang mit dieser Verordnung hergestellt worden ist

Damit derartiges Pflanzenvermehrungsmaterial vermarktet werden darf, muss es zunächst beim Bundesamt für Ernährungssicherheit notifiziert werden. Zur Antragstellung dafür, wurde ein entsprechendes Formular konzipiert:

Nach Abschluss der Prüfung wird die Notifizierung mittels einer Bescheinigung bestätigt und im Teil C des Sorten- und Saatgutblattes veröffentlicht. Die Liste aller bestätigten Notifizierungen von ökologischem/biologischem heterogenem Material finden Sie hier:

Nach der erfolgten Notifzierung kann ökologisch/biologisch heterogenes Material bei Erfüllung der Qualitätsanforderungen an die Beschaffenheit gemäß Methoden für Saatgut und Sorten in die Datenbank für Pflanzenvermehrungsmaterial eingetragen werden. Nähere Informationen dazu bzw. zum Formular für die Einmeldung in die Datenbank finden Sie unter folgenden: https://www.ages.at/pflanze/saat-und-pflanzgut/biosaatgut-datenbank#c17859

 

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