Das BAES ersucht, ausschließlich die aktuellen Formulare für die Mengen-Meldung zu verwenden. Die Frist für die Übermittlung der Mengen-Meldung beträgt zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres.
Hier finden Sie die neue Formulare für die Pflanzenschutzmittel- und Wirkstoffmengenmeldung: Mengen-Meldung - Bundesamt für Ernährungssicherheit