Registrierung BAES eServices

Die Registrierung für die eServices des BAES benötigt mehrere Schritte. Die ersten beiden Schritte werden im Unternehmensserviceportal (USP) durchgeführt.Bei Problemen beim USP wenden Sie sich bitte an das USP-Service Center unter der Telefonnummer 050233733. Nach der Registrierung im USP erfolgen die nächsten Schritte im BAES eService. Der Zugang zu den BAES eServices findet über das USP statt.

  1. Schritt: Registrierung USP. Die Überprüfung der Daten kann etwas Zeit in Anspruch nehmen (bis zu drei Tage) - Unternehmensserviceportal: https://www.usp.gv.at
  2. Schritt: Danach ordnen Sie in Ihrem (USP-) Benutzer-Account das Verfahren „BAES eServices“ zu. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in dem Dokument „Anleitung Admistration im Unternehmensserviceportal
  3. Schritt:  Registrierung beim BAES. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in dem Dokument „weitere Schritte zur BAES eServices-Registrierung

Wichtig: Tritt im USP die Fehlermeldung "Kein zulässiges Recht in AUTHORIZE-roles!" auf, wurde das Verfahren nicht zugeordnet. Bitte beachten Sie die Anleitung im 2. Schritt!

Hinweise

Über „Antragsübersicht / Meldungsübersicht“ ist es möglich, sich eine Vorgangsbestätigung herunterzuladen.

Eine amtliche Registrierungsbestätigung kann über kontrolle-baes@baes.gv.at beantragt werden. Diese ist jedoch kostenpflichtig.

Produktzulassungen von Pflanzenschutzmittel, Düngemittel oder Futtermittel und Saatgut werden über „Zulassung“ durchgeführt.

Gesetzesgrundlagen

Inverkehrbringer von Düngemittel, Pflanzenschutzmittel oder Futtermittel sind vor Aufnahme der Tätigkeit dazu verpflichtet, dies dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zu melden. Diese Meldungen sowie die Meldung gem. §9 Saatgutgesetz können über das Portal BAES eServices durchgeführt werden.

In den BAES eServices können Sie folgenden Meldepflichten nachkommen:

Kontakt

Zu Fragen zum USP: Hotline 050233733

Für allgemeine Fragen zu den BAES eServices: kontrolle-baes@baes.gv.at

Für Fragen zur Meldung gem. §16 Düngemittelgesetz 2021

Für Fragen zur Meldung gem. § 4 Abs. 1 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011: betriebsregisterpsm@baes.gv.at

Für Fragen zur Registrierung gem. §14 Futtermittelgesetz 1999

Für Fragen zur Meldung gem. §9 Saatgutgesetz 1997

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