Das Saatgutgesetz 1997 bestimmt, dass die für den Anbau wesentlichen Merkmale und Eigenschaften der Sorten sowie die Eignung für bestimmte Boden- und Klimaverhältnisse oder Verwendungszwecke in eine Beschreibende Sortenliste aufzunehmen sind (§ 65 (3) SaatG). Diese wird jährlich in einer aktualisierten Ausgabe kundgemacht (im Jänner auszugsweise, im April in ausführlicher Fassung). Die Beschreibende Sortenliste umfasst in Österreich zugelassene Sorten von Getreide, Mais, Körnerleguminosen, Ölpflanzen, Beta-Rüben, Kartoffel, Futterpflanzen und Zwischenfrüchten. Insgesamt werden mehr als 900 Sorten von etwa 45 Arten, bei denen der landeskulturelle Wert eine Voraussetzung der Sortenzulassung ist, charakterisiert.
Die Beschreibende Sortenliste wendet sich an die Landwirtschaft, die Fachberatung, den Agrarhandel, die Verarbeitungswirtschaft, die Industrie sowie Pflanzenzüchter, Saatgutfirmen, Schulen und Universitäten. Das Ziel ist eine objektive Darstellung der Sorten hinsichtlich ihrer agronomischen Eigenschaften, der Anfälligkeit für Krankheiten und Schädlinge, der Ertragsfähigkeit und Qualität. Daten von offiziellen Wertprüfungen und sonstigen Sortenversuchen bilden die Grundlage der jährlichen Neueinstufung und Fortschreibung der Werteigenschaften.
Die Kapitel einer Pflanzenart beginnen mit einer tabellarischen Übersicht zu den Sorteneigenschaften. Sie sind überwiegend mit Ausprägungsstufen (Noten) von 1 bis 9 dargestellt. Mehr als ein halbes Jahrhundert galt das Schema „1 = im Allgemeinen günstig, 9 = im Allgemeinen ungünstig“. Für manche Merkmale oder spezielle Nutzungsformen war diese Regel aber wenig zutreffend. Deshalb erfolgte Anfang November 2018 eine Umstellung. Nun bedeuten niedrige Noten eine geringe und hohe Noten eine starke Ausprägung der Eigenschaft, unabhängig davon ob dies bei dem betreffenden Merkmal günstig ist oder nicht. Bei den Ertragseigenschaften, der Stickstoffeffizienz, Jugendentwicklung und vielen Qualitätskriterien erforderte es ein Umdrehen der Skalenrichtung. Bei Merkmalen wie Auswinterung, Reifezeit, Wuchshöhe, Neigung zu Lagerung oder Anfälligkeit für Krankheiten blieb die Skalierung gleich.
Es folgen Angaben zu mehrjährigen Ertragsleistungen in Relativprozent oder als Differenzen zu Standardsorten. Bei einigen Pflanzenarten und einem eingeschränkten Sortiment sind die Erträge (Kornertrag, Trockensubstanzertrag, Rohprotein- und Ölertrag, Rüben- und Zuckerertrag, Knollen- und Stärkeertrag) spezifisch für einen Anbauort oder eine Region ausgewiesen. Teilweise werden Ertrags- und Qualitätsergebnisse auch graphisch aufbereitet, Verwertungsmöglichkeiten beschrieben und die Bedeutung einzelner Qualitätskriterien erläutert.
Bei Getreide enthält die Beschreibende Sortenliste zusätzliche Kapitel zu Winterschäden, den Leistungen im Biolandbau, zu Ertragsaufbau und Ertragssicherheit der Sorten, zu Korrekturwerten für den Stickstofftester, zur Instabilität der Krankheitsresistenz, zu Fungizideffekten und zum Auswuchs.
Weiters wird über die Saatgutvermehrungsflächen der Sorten, die Verteilung der Anbauflächen von Ackerfrüchten sowie über Säverfahren und Aussaat bei zahlreichen Pflanzenarten informiert.