Futtermittel: Merkblatt Exportbestätigung für Amtstierärzte Futtermittelunternehmen

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Das Merkblatt listet jene Unterlagen auf, die exportinteressierte Futtermittelunternehmen dem Bundesamt für Ernährungssicherheit vorzulegen haben, um eine Exportbestätigung zur Vorlage beim zuständigen Amtstierarzt/Amtstierärztin zu erhalten.

Inhalt der Exportbestätigung ist jedenfalls die Bestätigung

  •     der Registrierung/Zulassung des Produktionsbetriebes,
  •     der Kontrolle des Betriebes durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit im Rahmen der amtlichen Kontrolle sowie,
  •     dass die exportierten Futtermittel den einschlägigen EU Vorschriften entsprechen.

Photo by Ivan Bandura on Unsplash

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