Autorisierung von Unternehmen im Rahmen der Konformitätskontrollen bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) kann als zuständige Behörde Unternehmen die Ermächtigung zur eigenständigen Durchführung von Konformitätskontrollen bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse erteilen.
Neben den Voraussetzungen gem. Artikel 4 der Verordnung (EU) 2023/2430, müssen alle im Antrag angeführten Mitarbeiter:innen bzw. ermächtigten Personen einen E-Learning-Kurs absolvieren, der eine Wissensüberprüfung vor Ort beinhaltet. Die notwendigen Voraussetzungen werden vor Ort bei einem Erstaudit überprüft. Die ersten drei Ausfuhrkontrollen nach Erteilung der Autorisierung werden unter der Überwachung des BAES durchgeführt.
Zur Qualitätssicherung und Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen überwacht das BAES regelmäßig die autorisierten Unternehmen. Dabei werden nach einem risikobasierten Kontrollplan stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, die ebenso wie die Autorisierung selbst nach dem Gebührentarif des BAES kostenpflichtig sind. Die Autorisierung zur eigenständigen Durchführung von Konformitätskontrollen wird für mindestens ein Jahr erteilt.