Passkontrolle! – Der Pflanzenpass als Sicherheitsmerkmal für pflanzengesundheitlichen Status
Ein Pass steht für Sicherheit und garantiert eine Nachvollziehbarkeit der Herkunft. Diese einfache „Formel“ hat nicht nur für den Personenverkehr Gültigkeit, sie hat auch Bedeutung für den Handel mit Pflanzen. Denn im Handel innerhalb der EU müssen alle Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind – also u.a. Stecklinge, Jungpflanzen oder Topf- bzw. Zimmerpflanzen wie Drachenpalme, Geigenfeige, Monstera & Co. - sowie bestimmtes Saatgut mit einem Pflanzenpass „reisen“. Der Pflanzenpass ist somit ein unverzichtbares Hilfsmittel zur Qualitätssicherung, der die Freiheit von relevanten Pflanzenschädlingen und damit eine gesunde Pflanze bzw. schädlingsfreies Saatgut garantiert.
Der Pflanzenpass ist ein amtliches Dokument, mit dem sichergestellt ist, dass Pflanzen aus einem kontrollierten Unternehmen stammen und keine gefährlichen Pflanzenschädlinge mit den Pflanzen verbreitet werden. Das Pflanzenpass-System hat innerhalb der Europäischen Union für den gewerblichen Handel sowie den Internet-Handel bis zu den Konsument:innenGültigkeit. Es ist durchaus üblich, dass der Pflanzenpass in Form von Aufklebern oder Etiketten am Topf aufgedruckt wird, auf der Folienverpackung als Sticker oder auch im Topf als Stecketikette angebracht ist und dieser von Konsument:innenin Gärtnereien, Blumenhandlungen oder Gartencentern ebenfalls überprüft werden kann.
Internationaler Tag der Pflanzengesundheit am 12. Mai
Um die Öffentlichkeit über die Wichtigkeit der Pflanzengesundheit aufzuklären und zu sensibilisieren, riefen die Vereinten Nationen im Jahr 2022, anknüpfend an das Internationale Jahr der Pflanzengesundheit 2020, erstmals den Internationalen Tag der Pflanzengesundheit aus. Der 12. Mai steht auch 2023 wieder ganz in diesem Zeichen und soll darüber aufklären, dass die Pflanzengesundheit Voraussetzung für ein stabiles Ökosystem, den Erhalt der Biodiversität und eine nachhaltige Forst- und Landwirtschaft ist.
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