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Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) informiert über die Aktualisierung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 der Kommission (zuletzt aktualisiert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/158). Die unten aufgezählten "Hochrisikopflanzen" unterliegen einem Einfuhrverbot aus Drittländern und dürfen daher nicht in die Europäische Union importiert werden.
Diese angeführten Pflanzen und pflanzlichen Produkte dienen als Wirt für Schädlinge, die bei einer Einschleppung in die EU große wirtschaftliche oder ökologische Schäden verursachen würden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die nationale Pflanzenschutzorganisation eines Drittlandes gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/2018 Daten, die einen sicheren Handel belegen sollen, an die Europäische Kommission übermittelt. Damit kann eine Bewertung des Einschleppungsrisikos durch die jeweiligen Pflanzen bzw. pflanzlichen Produkte durchgeführt werden. Die Erteilung einer Ausnahme vom Einfuhrverbot ist letztendlich vom Ergebnis dieser Risikoanalyse abhängig.
Dieses Einfuhrverbot betrifft Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt, ausgenommen Samen, In-vitro-Material und auf natürliche oder künstliche Weise kleinwüchsig gehaltene Gehölze ("Bonsai") folgender Gattungen bzw. Arten:
- Acacia (Akazie)
- Acer (Ahorn), ausgenommen Acer japonicum, Acer palmatum und Acer shirasawanum mit Ursprung in Neuseeland
- Albizia (Seidenakazie), ausgenommen Albizia julibrissin mit Ursprung in Israel
- Alnus (Erle)
- Annona (Annone, Zimtapfel)
- Bauhinia (Orchideenbäume)
- Berberis (Berberitze)
- Betula (Birke)
- Caesalpinia (Caesalpinien)
- Cassia (Kassie)
- Castanea (Edelkastanie, Maroni)
- Cornus (Hartriegel)
- Corylus (Hasel), ausgenommen Corylus avellana und Corylus colurna mit Ursprung in Serbien
- Crataegus (Rot-, Weißdorn)
- Diospyros (Kaki, Ebenholzbäume)
- Fagus (Buche)
- Ficus carica (Feige), ausgenommen mit Ursprung Israel
- Fraxinus (Esche)
- Hamamelis (Zaubernuss)
- Jasminum (Jasmin), ausgenommen von Jasminum polyanthum mit Ursprung in Israel und Uganda
- Juglans (Walnuss), ausgenommen Juglans regia mit Ursprung Türkei und der Republik Moldau
- Ligustrum (Liguster)
- Lonicera (Geißblatt), ausgenommen Lonicera x bella, Lonicera caprifolium, Lonicera caucasica, Lonicera etrusca, Lonicera fragrantissima, Lonicera hellenica, Lonicera ligustrina, Lonicera sempervirens und Lonicera tatarica mit Ursprung Türkei
- Malus (Apfel), ausgenommen
- ein- bis zweijährige ruhende, veredelte, zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen ohne Blätter mit nackten Wurzeln der Art Malus domestica mit Ursprung in Serbien;
- bis zu drei Jahre alte ruhende, veredelte, zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen ohne Blätter mit nackten Wurzeln der Art Malus domestica mit Ursprung in der Republik Moldau;
- bis zu drei Jahre alte ruhende Wurzelstöcke mit nackten Wurzeln, ohne Blätter, der Art Malus domestica mit Ursprung in der Ukraine und
- bis zu drei Jahre alte ruhende, veredelte, zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen mit nackten Wurzeln, ohne Blätter, der Art Malus domestica mit Ursprung in der Ukraine
- Nerium (Oleander), ausgenommen Nerium oleander mit Ursprung in der Türkei
- Persea (Avocado), ausgenommen Persea americana mit Ursprung in Israel
- Populus (Pappel)
- Prunus (Steinobst-Arten), ausgenommen ruhende, auf Wurzelstöcken von Prunus cerasifera veredelte zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen von Prunus domestica mit nackten Wurzeln und ohne Blätter mit Ursprung in der Ukraine
- Quercus (Eiche)
- Robinia (Robinie, Scheinakazie), ausgenommen Robinia pseudoacacia mit Ursprung Israel und Türkei
- Salix (Weide)
- Sorbus (Eberesche, Mehlbeere, usw.)
- Taxus (Eibe)
- Tilia (Linde)
- Ulmus (Ulme)
Pflanzen und Pflanzenteile von:
- Ullucus tuberosus (Olluco, Ulluco)
Früchte von:
- Momordica (Bittergurke), die aus Drittländern oder Gebieten in Drittländern stammen, in denen Thrips palmi bekanntermaßen auftritt und in denen keine wirksamen Maßnahmen zur Eindämmung des Schädlings ergriffen wurden. Ausgenommen sind Früchte von Momordica charantia mit Ursprung in Honduras, Mexiko, Sri Lanka und Thailand
Bitte beachten Sie, dass die vom Importverbot ausgenommenen Arten nur aus den angeführten Ursprungsländern und nur unter Einhaltung von bestimmten besonderen Anforderungen importiert werden dürfen.
Wir empfehlen, vor einer geplanten Einfuhr rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir die detaillierten Einfuhrbestimmungen mitteilen können. Das Team des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes steht für weitere phytosanitäre Informationen gerne zur Verfügung.