Pflanzengesundheit: Aktualisierung der Einfuhrverbote von Hochrisikopflanzen

| Pflanzenschutzdienst Kontrolle

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 unterliegen bestimmte "Hochrisikopflanzen" aus Drittländern einem Einfuhrverbot.

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Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) informiert über die Aktualisierung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 der Kommission. Die unten aufgezählten "Hochrisikopflanzen" unterliegen einem Einfuhrverbot aus Drittländern und dürfen daher nicht in die Europäische Union importiert werden.

Diese angeführten Pflanzen und pflanzlichen Produkte dienen als Wirt für Schädlinge, die bei einer Einschleppung in die EU große wirtschaftliche oder ökologische Schäden verursachen würden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die nationale Pflanzenschutzorganisation eines Drittlandes gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/2018 Daten, die einen sicheren Handel belegen sollen, an die Europäische Kommission übermittelt. Damit kann eine Bewertung des Einschleppungsrisikos durch die jeweiligen Pflanzen bzw. pflanzlichen Produkte durchgeführt werden. Die Erteilung einer Ausnahme vom Einfuhrverbot ist letztendlich vom Ergebnis dieser Risikoanalyse abhängig.

Die Mitgliedsstaaten der EU können Ausnahmen für Pflanzenarten aus bestimmten Drittländern erlassen. Für die Details wenden Sie sich bitte an den Amtlichen Pflanzenschutzdienst unter pflanzenschutdienst@baes.gv.at.

Wir empfehlen, vor einer geplanten Einfuhr rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir die detaillierten Einfuhrbestimmungen mitteilen können. Das Team des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes steht für weitere phytosanitäre Informationen gerne zur Verfügung.

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