Pflanzengesundheit: Aktualisierung der "besonderen Anforderungen" bei der Einfuhr von Pflanzen

| Pflanzenschutzdienst Kontrolle

Beim Import von lebenden Pflanzen (außer Gewebekulturen) aus Drittländern sind bestimmte "zusätzliche Erklärungen" auf dem Pflanzengesundheitszeugnis anzugeben.

Durch eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 mit 11.01.2023 sind beim Import von lebenden Pflanzen (außer Gewebekulturen) aus Drittländern bestimmte "zusätzliche Erklärungen" auf dem Pflanzengesundheitszeugnis anzugeben.

Die Änderung zur Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 finden Sie unter dem folgendem Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R2285&qid=1674039548988

Für detaillierte Auskunft über die phytosanitären Einfuhrbestimmungen steht das Team des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes gerne zur Verfügung:

Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0)5 0555-33302 / 33324
E-Mail: pflanzenschutzdienst@baes.gv.at

 

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