Pflanzen sind keine Urlaubsmitbringsel! Helfen Sie mit, keine gefährlichen Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge einzuschleppen

| Pflanzenschutzdienst Kontrolle

Reisende sollen sich bestenfalls vor dem Urlaub beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst beziehungsweise vor der Rückkehr nach Österreich oder in die EU informieren, bevor sie ein pflanzliches Urlaubssouvenir mit nach Hause nehmen. Es gelten strenge pflanzengesundheitliche Bestimmungen bei der Einfuhr von lebenden Pflanzen und Samen sowie frischen pflanzlichen Erzeugnissen wie beispielsweise Schnittblumen, Gemüse und Obst.

Verstärkte Pflanzengesundheitskontrollen in der Urlaubs- und Reisezeit

Vorsicht bei pflanzlichen Urlaubssouvenirs! Exotische Pflanzen wie Orchideen, Obst wie beispielsweise Mangos aus Ägypten oder frische Weinblätter aus der Türkei werden oft als Souvenirs für Familie oder Freunde aus dem Urlaub mitgebracht. Es gelten jedoch strenge Einfuhrvorschriften für Pflanzen, Saatgut sowie pflanzliche Produkte wie frisches Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern, ausgenommen Schweiz und Liechtenstein. Für bestimmtes Pflanzenmaterial besteht sogar ein Einfuhrverbot.Durch phytosanitäre Kontrollen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) und des Zollamt Österreich im Reiseverkehr kann frühzeitig verhindert werden, dass gefährliche Pflanzenschädlinge eingeschleppt werden und dadurch schwerwiegende Folgen für die heimische Land- und Forstwirtschaft sowie unsere Umwelt entstehen.

Überprüfen Sie vor Reisantritt die pflanzengesundheitlichen Anforderungen

Fahren Sie in den Urlaub? Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bestimmungen für die Mitnahme von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen von Ihrem Reiseziel. Diese Mitbringsel mögen harmlos erscheinen, aber sie können erhebliche Risiken für die Pflanzengesundheit in Österreich und der EU darstellen. Lebende Pflanzen, Schnittblumen, Früchte, Gemüse, Samen, Stecklinge, Zwiebeln und alle anderen Pflanzenteile können potenziell Schädlinge aufweisen oder Krankheiten übertragen. Bestimmte Waren unterliegen daher bei der EU-Erstankunft einer behördlichen Kontrolle, welche in Österreich an den EU-Eintrittsstellen, den Flughafen Wien, Linz und Graz, durchgeführt wird. Die Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses aus dem Herkunftsland ist dafür unbedingt erforderlich. Dieses amtliche Dokument wird im Herkunftsland ausgestellt. Behördliche Inspektor:innen kontrollieren, ob bereits bei der Anzucht am Produktionsort die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbedingungen der EU berücksichtigt und erfüllt wurden.

Ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland ist erforderlich

Die Anmeldung zur phytosanitären Importkontrolle muss zumindest einen Arbeitstag vor Ankunft der Sendung über das EU-Portal TRACES NT (Trade Control and Expert System New Technology) erfolgen. Pflanzliche Waren werde von einem zuständigen Kontrollorgan visuell geprüft: Wenn das Pflanzengesundheitszeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine gefährlichen Schädlinge bei der Kontrolle gefunden wurden, ist alles in Ordnung. Die Freigabe durch den Zoll kann stattfinden. Ohne entsprechende Einfuhrdokumente und die notwendigen phytosanitären Kontrollen werden die Waren vom Zoll beschlagnahmt und in weiterer Folge vernichtet. Im Juni und Juli dieses Jahres wurden am häufigsten Obst und Gemüse aus der Türkei mitgebracht, über 160 Kilogramm frische pflanzliche Waren wurden im Reiseverkehr angehalten.

Helfen Sie mit, Pflanzen schädlingsfrei zu halten und die Landwirtschaft zu schützen

Mit diesen Einfuhrvorschriften wird sichergestellt, dass keine neuen Pflanzenschädlinge oder Pflanzenkrankheiten in die EU eingeschleppt werden und unsere heimischen landwirtschaftlichen Kulturen sowie die natürliche Pflanzenvielfalt gefährden. Durch die Inspektionen kann ein Befall frühzeitig an Grenzkontrollstellen wie Flughäfen erkannt und dadurch die heimische Land- und Forstwirtschaft geschützt werden. Einmal eingeschleppt, können Pflanzenschädlinge wie Insekten, Pilze, Bakterien oder Viren schwerwiegende Folgen für die Umwelt haben. Neben den phytosanitären Einfuhrvorschriften können bei der Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzerzeugnissen auch artenschutz- oder lebensmittelrechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen. Hier sollten Sie sich zusätzlich im Vorfeld unter www.cites.at und https://www.bavg.gv.at/einfuhr-import informieren.

Aktive Information der Reisenden gemeinsam mit Zoll und Flughafen Wien  

Wenn wir alle verantwortungsbewusst reisen und die Bestimmungen zur Pflanzengesundheit im Auge behalten, können wir dazu beitragen, die Verbreitung von Schädlingen oder Krankheiten zu vermeiden und unsere Ernährungssicherheit und die Umwelt zu schützen. Urlauber:innen werden vom BAES gemeinsam mit dem Zoll bereits bei der Abreise aktiv per Poster und Screens am Flughafen über die Bestimmungen für die Mitnahme von Pflanzen informiert, damit es bei der Reiseankunft nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. Details zu den phytosanitären Einfuhrvorschriften finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQ) sowie weitere Informationen zu Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten unter folgenden Links: 

Bei Fragen zu Einfuhrbestimmungen und den Ablauf der phytosanitären Einfuhrkontrolle steht Ihnen das Team des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes unter den untenstehenden Kontaktmöglichkeiten beratend zur Seite:

Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0)5 0555-33302 / 33324
E-Mail: pflanzenschutzdienst@baes.gv.at

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