Neue EU-Kontrollverordnung in Geltung

| Pflanzenschutzdienst Pflanzenschutzmittel, Kontrolle, Futtermittel

Ab dem 14. Dezember 2019 erlangt die EU-Kontrollverordnung (VO(EU) 2017/625) Gültigkeit und löst somit die bisherige Verordnung (VO(EG) Nr.882/2004) ab. Die wichtigsten Neuerungen finden Sie im folgenden beschrieben.

Mit 14. Dezember 2019 ist die neue EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625) in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Diese legt die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebens- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedstaaten verbindlich fest und löst unter anderem die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab.
Die Harmonisierung, Bündelung und Optimierung europäischer Rechtsvorschriften trägt in Gestalt der neuen Verordnung dazu bei, die Qualität amtlicher Kontrollen noch weiter zu verbessern.
Der Rechtsrahmen wird insgesamt vereinheitlicht. So werden neben Lebens- und Futtermitteln eine Reihe weiterer Bereiche mitgenommen, wie zum Beispiel die Pflanzengesundheit, der Pflanzenschutz und tierische Nebenprodukte, um der Maxime "Gesundheit für Mensch, Tier und Pflanze" allumfassend zu folgen.

Änderungen im Bereich der Pflanzengesundheit

Die Kontroll-Verordnung umfasst ab 14.12.2019 auch die phytosanitäre Importkontrolle, die das Ziel hat, die Einschleppung neuer Pflanzenschädlinge und -krankheiten in die Europäische Union zu verhindern.
Durch das Inkrafttreten weiterer EU-Rechtsakte, die Details der phytosanitären Importkontrolle regeln, werden die Anforderungen für die Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Produkten aus Drittländern erhöht. So müssen beinahe alle pflanzlichen Produkte von einem Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes begleitet werden.
Die Anmeldungen zur phytosanitären Importkontrolle müssen ab 14.12.2019 über TRACES abgewickelt werden.

Europäische Kooperation forcieren

Die Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten wird mit der neuen Verordnung deutlicher und klarer gefasst. Die Verbindungsstellen, die für den Informationsfluss zwischen den Mitgliedstaaten zuständig sind werden gestärkt, wodurch die Bekämpfung von grenzübergreifenden Verstößen erleichtert wird.

Mit IMSOC (Information Management System for Official Controls) wird der computergestützte Austausch von Informationen zwischen Behörden erleichtert und die Transparenz der Kontrollergebnisse sowie von amtlichen Entscheidungen erhöht. Dies gilt insbesondere auch für das im Zuge des Imports erstellten gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED). Das GGED (GGED A, GGED P, GGED D, GGED PP) wird in TRACES (TRAde Control and Expert System) erstellt und beinhaltet Informationen über den Inhalt der Sendung (Teil I) sowie die behördliche Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit der Sendung (Teil II). Darüber hinaus findet im Bio-Bereich das COI (Certificate Of Inspection) Anwendung. Das FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren (Forest Law Enforcement Governance and Trade) soll der illegalen Abholzung vorbeugen. Auch diese beiden Bereiche werden von TRACES abgedeckt.
Ein weiterer wichtiger Teil des IMSOC sind die Warnsysteme RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) und Europhyt (für Bereich Pflanzengesundheit). Diese Systeme gewährleisten im Falle einer Beanstandung einen schnellen Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus werden potenzielle Risiken auch den zuständigen Behörden des Versand- bzw. Ursprungslandes zur Kenntnis gebracht.

Digitalisierung hält Einzug

Durch die neue Verordnung rückt die Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten stärker als bisher in den Fokus der Kontrollstrategie. Der Ansatz der "risikoorientierten Kontrolle" wird nicht mehr ausschließlich auf die Produktsicherheit beschränkt, sondern zukünftig auch verstärkt auf das Risiko von betrügerischen Praktiken ausgerichtet. Hier rückt vor allem der Onlinehandel ins Zentrum des Interesses. Ein großer Teil gefälschter Produkte, wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel, wird über das Internet vertrieben. Daher sieht die neue Kontrollverordnung vor, dass jeder Mitgliedsstaat auch eine Überwachung des Onlinehandels vornimmt und über Testkäufe in Onlineshops die Qualität und Echtheit im Netz angebotener Waren überprüft.
Darüber hinaus wurde die Möglichkeit geschaffen, europäische Referenzzentren für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette zu etablieren, die den Mitgliedstaaten durch wissenschaftliche Expertise bei der Prävention und Bekämpfung von betrügerischen Praktiken Unterstützung bieten. Zudem werden Hinweisgeber (Whistleblower), die auf Missstände in Unternehmen hinweisen, zukünftig besser vor Diskriminierung und Benachteiligung geschützt.

Verordnung muss ab 14. Dezember 2019 angewendet werden

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatten nach mehrjähriger Beratung am 19. Dezember 2016 im Umweltrat der neuen "EU-Kontrollverordnung" (VO (EU) 2017/625) zugestimmt. Das EU-Parlament hat die neue Verordnung am 15. März 2017 angenommen. Sie wurde am 7. April 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 27. April 2017 in Kraft getreten. Als allgemeiner Geltungsbeginn wurde der 14. Dezember 2019 festgelegt.

Weitere Informationen

EU-Kontrollverordnung

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