Information zu Futtermittelsicherheit in Hochwassergebieten

| Futtermittel

Aufgrund der aktuellen Hochwasser-Situation informiert das BAES in Abstimmung mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, AGES, zur Futtermittelsicherheit in Hochwassergebieten.

Anbei finden Sie die wichtigsten rechtlichen Informationen für Futtermittelhersteller, Landwirt:innen und Tierhalter:innen:

Verantwortung des Inverkehrbringers

Die Richtlinie 2002/32/EG enthält Vorgaben für unerwünschte Stoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle. Futtermittel dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn diese Vorgaben (z.B.: Höchstgehalte) nicht eingehalten sind. Zu untersuchende Parameter sind

  • Schwermetalle (Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber)
  • Dioxine, PCB (dioxinähnlich und nicht dioxinähnlich)
  • Mikrobiologische Belastung (Pilze, Bakterien, Hefen, z.B. E. coli, Salmonellen)
  • Mineralöl (z.B. Heizöl) bei Verdacht

Nur sichere Futtermittel dürfen in Verkehr gebracht werden.

Verantwortung der Landwirt:innen

Die Landwirt:innen müssen die Folgen von Hochwasser einschätzen und sicherstellen, dass Futter- und Lebensmittel sicher sind (VO (EG) Nr. 178/2002). Sofortige Maßnahmen bei Überschwemmung sind

  • Tränkewasser prüfen: Bei Überflutung mit Schmutzwasser ist es wichtig, auch das Tränkewasser auf Beeinträchtigung zu überprüfen, besonders bei hofeigenen Brunnen. Im Notfall sollte die Versorgung der Tierbestände mit Trinkwasser erfolgen.
  • Futtervorräte kontrollieren:
    • Grobfutter (Silagen, Heu, Stroh), die mit Schmutzwasser in Kontakt gekommen sind, sind als Futtermittel unbrauchbar.
    • Trockenfuttermittel, die Feuchtigkeit gezogen haben, sollten entweder sofort verfüttert oder konserviert werden (z.B. Trocknung oder Säurekonservierung).
    • Getreidevorräte (Körner, Schrote, Mischungen), die mit Schmutzwasser kontaminiert sind, dürfen nicht als Futter verwendet werden.

Nutzung von Grünlandflächen

Grünflächen sollten von grobem Fremdmaterial befreit werden. Wann immer es möglich ist, sollte der verunreinigte Aufwuchs gemulcht oder in den Boden eingearbeitet werden. Der neue Aufwuchs kann wieder zur Futtermittelgewinnung genutzt werden. Auf folgende Parameter ist hierbei zu achten:

  • Sensorische Überprüfung:
    • Verschmutzungen (z.B. ölige Filme (Heizöl), Erde)
    • Farb- und Geruchsveränderungen (faulig, schimmelig)
    • Untypisches Gefüge und Fremdkörper
  • Verfütterung von Grünfutter: Bei Verschmutzung durch organische oder anorganische Schadstoffe oder hygienische Beeinträchtigung sollte keine Verfütterung stattfinden. Nach dem Abtrocknen der Böden ist es ratsam, den Aufwuchs kurz zu schneiden und zu entsorgen. Das Mähmanagement sollte auf eine geringe Verschmutzung abzielen

Nutzung von Ackerflächen

  • Ernte nach Überschwemmung: Oft ist die Futternutzung der Ernte nach Überschwemmung nicht sinnvoll. Die Beurteilung hängt von Pflanzenart und Schmutzbelastung ab. Ein Hochschnitt ist ratsam, um verunreinigtes Material zu vermeiden.
  • Frühjahr/Frühsommer: Bei Überschwemmungen steht meist die Frage nach dem Überleben der Frucht im Vordergrund. Bei Totalausfall können Zwischenfrüchte (z.B. Weidel- oder Kleegras) sinnvoll sein.                          
     
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