Pflanzenschutzmittel sind in Österreich umfassend geprüft und sicher
Der höchstmögliche Schutz von Mensch, Tier und Umwelt ist oberste Aufgabe und Ziel der wissenschaftlichen Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Nach europäischem Vorbild sind die wissenschaftliche Risikobewertung und das rechtliche Risikomanagement des Bundesamtes für Ernährungssicherheit, BAES, in den Entscheidungsabläufen getrennt und unabhängig. So ist garantiert, dass einerseits der Landwirtschaft wirksame Mittel zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen zur Verfügung stehen, andererseits die Sicherheit der Lebensmittel und der Schutz der Umwelt gewährleistet ist. Der aktuelle Rechnungshofbericht zum Gesamtsystem der Prüfung, Zulassung und Kontrolle durch Bundes- und Landesbehörden greift darüber hinaus Empfehlungen zu Transparenz und Öffentlichkeitsinformation auf, die im Aufgabenbereich des BAES bereits umgesetzt sind oder geprüft werden.
Risikomanagement auf Basis wissenschaftlicher Gutachten
In Österreich und der Europäischen Union (EU) werden strenge Zulassungs- und Kontrollverfahren für Pflanzenschutzmittel nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Auf Basis der umfassenden wissenschaftlichen Risikobewertungen der Wirkstoffe und Formulierungen von Pflanzenschutzmitteln in einem Gemeinschaftsverfahren der EU mit den Mitgliedsstaaten am aktuellsten Stand der Wissenschaft und Technik erfolgt in Österreich die rechtliche Prüfung durch die nationalen Zulassungsbehörde BAES. Eine Zulassungsentscheidung umfasst wissenschaftliche Gutachten in den Bereichen Humantoxikologie, Ökotoxikologie, Umweltverhalten, Rückstandsverhalten (Lebensmittel), Wirksamkeit und Phytotoxizität sowie physikalisch-chemische Eigenschaften. Eine Zulassung bedeutet, dass nach jeweiligem Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse sichergestellt ist, dass Pflanzenschutzmittel bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung keine unmittelbaren oder mittelbaren schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Zusätzliche Risikominimierung auf nationaler Ebene
Die bestimmungs- und sachgemäße Anwendung umfasst die Einhaltung der vom BAES vorgeschriebenen und in der Kennzeichnung angegebenen Indikationen und Anwendungsvorschriften sowie die Einhaltung der guten Pflanzenschutzpraxis (good agricultural practice), des Integrierten Pflanzenschutzes sowie der Schulung der professionellen Anwender:innen. Das Risikomanagement im Rahmen des Zulassungsverfahrens erfolgt spezifisch für jede Indikation. Dazu werden auch entsprechende Anwendungsbestimmungen (z.B. Driftreduktion, Abstandsauflagen) getroffen, welche eine Verfrachtung möglichst verhindern sollen. Die Dosierung/Aufwandmenge (Gramm bzw. Kilogramm pro Hektar) findet neben anderen Faktoren wie die Eigenschaften des Wirkstoffs, die Art der Ausbringung und risikomindernden Maßnahmen entsprechend Eingang in die Zulassungsentscheidung.
Transparente Informationen zur sicheren Anwendung
Die Ergebnisse dieser umfangreichen Sicherheitsprüfungen können im öffentlichen Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes tagesaktuell mit den zusätzlich durch die Zulassungsbehörde erlassenen Maßnahmen zur Risikominimierung (Verwendungsmenge pro Hektar, Abstandauflagen zu Gewässern, etc.) transparent nachvollzogen werden. Die Kontrolle der Anwendung dieser Auflagen fällt in den Aufgabenbereich der hierfür rechtlich zuständigen Bundesländerbehörden. Professionelle Anwender:innen sowie Pflanzenschutzmittelverkäufer:innen in Bau- und Gartenmärkten schult das BAES im "Pflanzenschutzmittel Sachkundekurs" mit rechtlichem und fachlichem Knowhow. Bei der Zulassung von Pflanzenschutzschutzmitteln für den Haus- und Kleingartenbereich kommen weiters spezifische Einschränkungen zum Tragen. Damit ist sichergestellt, dass diese Produkte auch von nicht-beruflichen Anwender:innen sicher verwendet werden können.
Rechnungshofempfehlungen zur Transparenz werden weiterverfolgt
Die darüber hinaus reichenden Empfehlungen des Rechnungshofes im Bericht "Pestizideinsatz in der Landwirtschaft" zu Transparenz und Öffentlichkeitsinformation im Gesamtsystem werden sorgfältig analysiert und im Aufgabenbereich des BAES zusätzlich umgesetzt, um mehr Transparenz bei der Abbildung von Wirkstoffgenehmigungs- und Pflanzenschutzmittelprodukt-Zulassungsverfahren zu erreichen. Künftig sollen mehr Informationen zu den wissenschaftlichen und rechtlichen Bewertungen zusätzlich zu den Inhalten des Pflanzenschutzmittelregisters ebenfalls öffentlich einsehbar sein. Die Trennung von wissenschaftlicher Risikobewertung (AGES) und behördlichem Risikomanagement (BAES) ist im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG) gemäß europäischer Prinzipien festgelegt; bereits 2015 wurde im Rahmen des Strategieprozesses Zukunft Pflanzenbau eine strikte personelle Trennung zwischen Risikobewertung und Risikomanagement umgesetzt.