Gemäß den EU-Verordnungen (EU) 2020/17 und (EU) 2020/18 sind die Wirkstoffgenehmigungen für Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl mit dem 16. Februar 2020 aufgehoben. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch alle Produktzulassungen in den Mitgliedstaaten aufgehoben sein müssen. Es gilt eine zweimonatige Aufbrauchfrist bis zum 16. April 2020.
Die Kontrolle der Inverkehrbringung der Produkte obliegt dem BAES, während die Kontrolle der Anwendung in die Kompetenz der Länder fällt.