Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) informiert über die Aktualisierung der Liste der invasiven gebietsfremden Arten:
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 der Kommission wurde die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 festgelegte Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aktualisiert. In die Unionsliste wurden weitere 9 invasive Pflanzen- und 3 invasive Tierarten aufgenommen.
Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung am 02.08.2017 unterliegen kontrollpflichtige Warenkategorien zusätzlich der Einfuhrkontrolle in Bezug auf die neuen gelisteten invasiven Arten.
Werden im Zuge der Kontrollen invasive Arten nachgewiesen, so dürfen die Waren nicht in das Gebiet der Union eingeführt werden.
Weitere Informationen zur Einfuhrkontrolle in Bezug auf gelistete invasive Arten finden Sie hier.