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Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) informiert über eine weitere Aktualisierung der Liste der invasiven gebietsfremden Arten:
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 der Kommission wurden die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2016/1141 und (EU) 2017/1263 festgelegten Listen invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aktualisiert. In die Unionsliste wurden weitere 13 invasive Pflanzen- und 4 invasive Tierarten aufgenommen.
Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung am 15. August 2019 unterliegen kontrollpflichtige Warenkategorien zusätzlich der Einfuhrkontrolle in Bezug auf die neuen gelisteten invasiven Arten.
Werden im Zuge der Kontrollen invasive Arten nachgewiesen, so dürfen die Waren nicht in das Gebiet der Union eingeführt werden.
Weitere Informationen zur Einfuhrkontrolle in Bezug auf gelistete invasive Arten finden Sie hier.