Mit der Novelle der Futtermittelverordnung hat sich folgende Änderung ergeben: "§ 10. (2) Die Kontrolle hinsichtlich des Inverkehrbringens von Futtermitteln für Heimtiere obliegt im Bundesland Wien dem Landeshauptmann." Dieser Absatz entfällt durch die Novelle.
In Zukunft ist damit auch für das Bundesland Wien (wie für alle anderen Bundesländer) hinsichtlich der Kontrolle des Inverkehrbringens von Futtermitteln für Heimtiere das BAES zuständig. Novelle Die gesamte Rechtsvorschrift sowie das BGBLA_2017_II_267 finden Sie im RIS.
Futtermittel: Novelle Futtermittelverordnung
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