Mit 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz (RIS – Informationsfreiheitsgesetz – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.09.2025) in Kraft.
Wenn Sie einen Antrag gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz an das BAES stellen möchten, steht Ihnen hierfür unter anderem ein Kontaktformular unter https://www.baes.gv.at/ueber-uns/kontakt-ifg zur Verfügung.
Als zusätzliche Kontaktmöglichkeit können Sie unsere E-Mail-Adresse ifg@baes.gv.at nutzen.