Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) führt seit Juni 2023 verstärkt Kontrollen von Futtermittel-Importen aus der Ukraine durch.
- Im Rahmen der Futtermittel-Kontrolle wird gezielt nach Rückständen von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, etwaige Verunreinigungen mit Krankheitserregern (z.B. Salmonellen) oder Schwermetallen sowie gentechnisch veränderten Organismen (GVO) untersucht. Bisher konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
- Die Sicherstellung des EU-standardkonformen Inverkehrbringens von Futtermitteln in Österreich erfolgt über drei Qualitätssicherungsschienen: über die Verpflichtung der Futtermittelunternehmen zu regelmäßigen Eigenkontrollen nach § 18 Abs. 4 und Abs. 5 Futtermittelgesetz, über die behördliche Futtermittelkontrolle (risikobasierter Kontrollplan) sowie Meldungen anderer EU-Staaten über das Europäische Behörden-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF).
- Importe von Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs aus nicht EU-Ländern (sogenannte "Drittlandimporte") sind gemäß § 11 Futtermittelgesetz beim BAES anzumelden.
- Futtermittel, die aus anderen EU-Ländern nach Österreich kommen, sind innergemeinschaftlicher Verkehr und werden nicht als Importe bezeichnet. Anzumerken ist hier, dass es grundsätzlich jedem Importeur freisteht, ob er das Futtermittel an der EU-Außengrenze verzollt oder in einem Bestimmungsland.
- Drittlandimporte werden in Österreich verzollt und abgefertigt. Neben der Zollabfertigung sind zur futtermittelrechtlichen Freigabe sämtliche Transportdokumente und Unterlagen zur Identifikation der Ware vorzulegen.
- Nach Prüfung der Spezifikation, Kennzeichnung (Deklaration, Sackanhänger) und der Rezeptur (bei Mischfuttermittel) wird eine Bestätigung seitens des BAES ausgestellt, dass das Futtermittel laut Futtermittel-Recht in Österreich in Verkehr gebracht werden kann.
- Die Aufsichtsorgane des BAES suchen bei behördlichen Kontrollen von Futtermitteln auch gezielt nach Einzelfuttermittel-Importware aus Drittländern.
- Darüber hinaus werden im Rahmen der behördlichen Futtermittelkontrolle laufend Betriebskontrollen und Untersuchungen nach dem risikobasierten Stichprobenplan durchgeführt.