Sicherheitsinformation: Elementarer Schwefel als Güllezusatz

| Düngemittel Zulassung

Nachdem unmittelbar nach dem Einrühren eines schwefelhaltigen Düngeproduktes in der nahe gelegenen Güllegrube 12 Rinder verendet sind, weist das BAES auf die Gefährlichkeit von elementarem Schwefel in Verbindung mit Gülle hin.

Das BAES wurde informiert, dass in Tirol 12 Rinder durch eine Gasentwicklung im Stall unmittelbar nach dem Einrühren eines schwefelhaltigen Düngeproduktes in der nahe gelegenen Güllegrube verendet sind.
Die Ergebnisse der durchgeführten Versuche der HBLA Raumberg Gumpenstein haben nun bestätigt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Bildung von Schwefelwasserstoff und dem Einrühren von Düngemittelprodukten mit elementarem Schwefel in die Gülle gegeben ist.
Durch die Zugabe von elementarem Schwefel und anschließendem Einrühren in die Gülle entsteht Schwefelwasserstoff in Konzentrationen, die für Mensch und Tier lebensgefährlich sind.

Elementarer Schwefel wird als mineralischer Schwefeldünger laut österreichischer Düngemittelverordnung oder als elementarer Schwefel laut Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel in Verkehr gebracht. Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003229
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02003R2003-20190718&qid=1574936893456&from=DE

Das BAES informiert daher, dass aus Sicherheitsgründenab sofort das Einrühren von Düngemittelprodukten mit elementarem Schwefel in die Gülle verboten ist.

Düngemittelprodukte, die elementaren Schwefel enthalten, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese den folgenden Sicherheitshinweis enthalten:
"Produkt darf nicht in die Gülle eingerührt werden".

 

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