Das Bundesgesetz über den Verkehr mit Düngemitteln und sonstigen Düngeprodukten (Düngemittelgesetz 2021-DMG 2021), veröffentlicht im BGBl. I Nr. 103/2021, wird mit 1.10.2021 in Kraft treten und regelt die Zulassung, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung sowie die Kontrollen von Düngemitteln und sonstigen Düngeprodukten (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/103/20210604).
Da sich die düngemittelrechtlichen Vorschriften seit dem Erlass des Düngemittelgesetzes 1994 aufgrund der Anforderungen der hinzugekommenen Regelungen auf europäischer Ebene (insbesondere aufgrund der Verordnung (EU) 2019/1009, der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Verordnung (EU) 2019/515) laufend geändert haben, ist eine Anpassung der nationalen Regelungen notwendig geworden.