Inhalt der Biosaatgutdatenbank
Das BAES ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Zulassung von Saat- und Pflanzgut.
Die Anerkennung von Saatgut von und für den biologischen Landbau erfordert eine spezielle Prozesskontrolle während des gesamten Anerkennungsverfahrens. Dabei wird nicht nur die Konformität mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen betreffend die Anerkennung von Saatgut, sofern es zur der jeweiligen Kulturart Rechtsvorschriften zu Saatgut gibt, sondern auch zusätzlich die Erfüllung der Anforderungen an Vermehrungsflächen, Saatgutpartien und Aufbereitungsstationen im Sinne der EU-Verordnung 834/2007 überprüft. Damit wird die Publikation sämtlicher für den Biolandbau zugelassener Saatgutpartien in dieser Biosaatgutdatenbank, wie auch die Kennzeichnung am amtlichen Saatgutetikett gewährleistet.
In der Datenbank werden nur jene Partien gelistet, die eine endgültige positive Anerkennung bzw. Zulassung aufweisen und die auch für den Letztverbraucher bestimmt sind, d.h. es wird kein Vermehrungsmaterial (Züchter-, Vorstufen- und Basissaatgut) erfasst.
Rechtliches zur Biosaatgutdatenbank
Laut Verordnung (EG) 834/2007 und Verordnung (EG) 889/2008 ist die Anwendung von Saatgut, das nach den Bedingungen des Biolandbaus produziert wurde, verpflichtend.
Um die Verfügbarkeit von Saatgut bestimmter Arten oder Sorten transparent zu machen ist in der Verordnung (EG) 889/2008 die Einrichtung einer Biosaatgutdatenbank bestimmt.
Darüber hinaus sind in dieser Verordnung auch die Verfahrensvorschriften bei Nichtverfügbarkeit der anzubauenden Kulturart oder nicht entsprechender Sorten geregelt.
Grundsätze der Biosaatgutdatenbank
Die Grundsätze der Datenbank sind folgende:
- Die Datenbank steht der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung
- Eintragungen werden im Rahmen des Saatgut-Zertifizierungs- und Zulassungsverfahrens partiespezifissch mit den erforderlichen Angaben gem. EU-VO 834/2007 und 889/2008 gemacht
- Eintragungen von Arten, welche den EG-Saatgutregelungen (Saatgutgesetz 1997 in Österreich) unterliegen, aber in Österreich nicht im Rahmen des Saatgutzertifizierungs- und Zulassungsverfahrens laufen, werden auf Antrag (Musterdokument siehe in der Anlage und Hompage) vorgenommen.
- Eintragungen von Arten, welche nicht den EG-Saatgutregelungen (Saatgutgesetz 1997 in Österreich) unterliegen werden auf Antrag vorgenommen (alle botanischen Arten, ohne Beschränkung auf die Artenliste lt. Saatgutverordnung).
- Die Voraussetzungen für die Eintragung in die Datenbank:
Jedenfalls ist die Konformität der Erzeugung gem. EG-VO 834/2007 nachzuweisen
Weiters ist nachzuweisen (erfolgt automatisch bei in Österreich zertifiziertem bzw. zugelassenem Saat- und Pflanzgut), sofern die Art dem Saatgutgesetz 1997 unterliegt, dass das Saatgut den Anforderungen dieses Gesetzes und damit dem einschlägigen Bedingungen nach EG-Rechtsbestand an die Inverkehrbringung entspricht.